Verfassungsänderung
Brandenburg will Kampf gegen Antisemitismus zum Staatsziel machen
Brandenburg will Bekämpfung von Antisemitismus zum Staatsziel machen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Eine weitere Änderung zielt auf die AfD ab. Sie könnte das Vizepräsidentenamt verlieren im Parlament verlieren.
Dienstag, 08.06.2021, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.06.2021, 17:33 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Bekämpfung des Antisemitismus und die Stärkung jüdischen Lebens sollen in Brandenburg in die Verfassung aufgenommen werden. Ein entsprechender gemeinsamer Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie der oppositionellen Linken-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung wurde am Freitag im Landtag in Potsdam vorgestellt. Auch das Ziel der Vertiefung der Freundschaft zum Nachbarland Polen soll Verfassungsrang bekommen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung soll noch im Juni im Landtag behandelt werden. Zur Verabschiedung seien insgesamt drei Lesungen und eine Anhörung zum Thema erforderlich. Die Verfassungsänderung könnte im Herbst, voraussichtlich im November, in namentlicher Abstimmung beschlossen werden, hieß es. Die Stimmen der vier Fraktionen reichten dafür aus. Auch die Freien Wähler sollen noch dafür gewonnen werden.
Im Artikel 2 der Landesverfassung soll es künftig wie folgt heißen: „Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern anstrebt und hierbei die Freundschaft mit dem Nachbarn Polen stetig vertieft.“ Bisher heißt es dort unter anderem, Brandenburg strebe „die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn“, an.
AfD könnte Vizepräsidentenamt verlieren
Vorgesehen ist auch, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden und Frauen als Teil des Staatsvolks explizit zu erwähnen. „Damit werden wir Vorbild in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sein“, sagte Budke.
Zudem sollen die Regelungen zur Zusammensetzung des Landtagspräsidiums geändert werden. Dem Entwurf zufolge müssten dann Regierung und Opposition in der Leitung des Präsidiums vertreten sein, das Vorschlagsrecht wird jedoch nicht mehr an die Stärke der Fraktionen gekoppelt. Damit könnte die AfD das Vizepräsidentenamt verlieren. (epd/mig) Aktuell Politik
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