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Wohncontainer (Symbolfoto) © DeepakG @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

„Mietwucher“ – Gericht kassiert Gebührenordnung für Flüchtlingsheime

355,14 Euro fordert Bayern von Flüchtlingen für ein Einzelzimmer. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die Gebührenordnung kassiert. Begründung: Mietwucher. Der Flüchtlingsrat fordert Rückerstattung von zu Unrecht kassierten Gebühren.

Montag, 03.05.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.05.2021, 15:01 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Freistaat Bayern verlangt laut einer Gerichtsentscheidung zu hohe Mietpreise für Zimmer in Flüchtlingsheimen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss die Gebührenpraxis des Landes bei Flüchtlingsunterkünften außer Kraft gesetzt. Danach darf Bayern keine neuen Gebührenbescheide mehr erlassen. Alle bislang nicht rechtskräftigen Bescheide müssen aufgehoben und bereits rechtskräftige Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden. (AZ: 12 N 20.2529)

Im Beschluss des Gerichts heißt es, dass die geforderten Gebühren für Zimmer in Flüchtlingsheimen den Straftatbestand des Mietwuchers oder gar des Betruges erfüllen könnten. „Ein auffälliges Missverhältnis von Vermögensvorteil und Leistung wird im Allgemeinen bereits bei einer Überschreitung des Marktwertes um 50% angenommen“, so die Richter. Für die hier zu konstatierende Gebührenüberhebung könne nichts anderes gelten. „Vorbehaltlich einer näheren staatsanwaltschaftlichen Prüfung dürfte der objektive Tatbestand des ‚Leistungswuchers‘ erfüllt sein“, so die Richter.

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Die Verwaltungsrichter urteilten, dass die landesweit verlangte Gebühr von 355,14 Euro pro Monat für die Unterbringung in einem Einzelzimmer „jeder tragfähigen Grundlage“ entbehre. Die entsprechende Gebührenregelung ist nach der Gerichtsentscheidung unwirksam.

Flüchtlingsrat fordert Rückerstattung

Bereits im Mai 2018 hatte der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof die Vorgängerregelung für unwirksam und verfassungswidrig erklärt (AZ: 12 N 18.9). Die Neuregelung der DV Asyl trat im Oktober 2019 in Kraft. „Seitdem ist die Zentrale Gebührenabrechnungsstelle damit befasst, Bescheide für Unterkunftsgebühren rückwirkend bis 2016 zu erlassen und Fantasiesummen in Höhe von mehreren Tausend Euro zu fordern“, Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

„Bereits der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2018 war eine schallende Ohrfeige für Innenminister Joachim Herrmann. Es ist jedoch kaum zu fassen, dass es dem Innenministerium mit seiner ‚Expertise’ nicht gelingen will, eine verfassungskonforme Gebührenregelung zu erlassen“, so Thal weiter. Er fordert den Innenminister auf, allen Geflüchteten die zu Unrecht kassierten Gebühren zurückzuerstatten. (epd/mig) Aktuell Recht

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