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Zaun (Symbolfoto) © DryHndredFear @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Ziel verfehlt

Asylverfahren in Anker-Zentren nicht wesentlich schneller

Die ab 2018 eingerichteten Anker-Zentren sollten dafür sorgen, dass Asylverfahren schneller abgewickelt werden. Viel effizienter als andere Standorte sind sie aber nicht, zeigt eine Evaluation. Innenminister Seehofer hält sie dennoch für sinnvoll. Opposition übt scharfe Kritik.

Donnerstag, 25.02.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.02.2021, 16:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Mit den ab 2018 eingerichteten sogenannten Anker-Zentren für Flüchtlinge sind die Asylverfahren laut einem Evaluationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht wesentlich schneller geworden. Erstanträge von neu angekommenen Flüchtlingen würden dort fünf Tage schneller bearbeitet – in 77 statt 82 Tagen, heißt es in dem Bericht. Bei Folgeanträgen beträgt der Zeitgewinn demnach neun Tage. Dublin-Verfahren, bei denen geprüft wird, ob ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, dauern dem Bericht zufolge in Anker-Zentren genauso lang wie an anderen Standorten des Bundesamts.

In dem rund 200-seitigen Bericht ist bei den Erstanträgen von einer „leichten Effizienzsteigerung“ die Rede. In den Anker-Zentren sollten Ankunft, Asylverfahren, kommunale Verteilung oder Rückführung abgelehnter Asylbewerber möglichst effizient an einer Stelle abgewickelt werden. Ziel war damals vor allem eine Beschleunigung der Asylverfahren auf maximal drei Monate, die inzwischen auch an anderen Standorten des Bundesamts erreicht wird.

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Flüchtlingsorganisationen kritisierten wiederholt das Festhalten der Menschen über längere Zeiträume in diesen Einrichtungen. Die ersten Anker-Zentren wurden 2018 in Bayern eingerichtet. Für den Evaluationsbericht untersuchte das Bamf 14 dieser Zentren.

Seehofer: Zentren „Riesenerfolg“

Der Bericht zieht eine positive Bilanz der Zusammenführung von Zuständigkeiten in den Zentren. Er hebt beispielsweise hervor, dass für die Identitätsfeststellung dort in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) mobile Datenträger – beispielsweise Handys – der Schutzsuchenden bereits vor Antragstellung ausgelesen werden. An anderen Standorten des Bundesamts sei das nur in rund acht Prozent der Fälle der Fall. Auch diese Praxis stößt bei Flüchtlingsorganisationen auf Kritik.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wertet die Zentren als „Riesenerfolg“. Bund, Länder und Gemeinden arbeiteten unter einem Dach. „Schnelle Verfahren, frühe Beratung und zügig Klarheit über Schutzberechtigung oder Rückführung, davon profitieren alle“, erklärte er.

Linke fordern unabhängige Untersuchung

In der Opposition im Bundestag fällt das Urteil ganz anders aus. Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, vieles von dem, was Seehofer sich von den Zentren versprochen habe – schnellere Verfahren und schnellere Abschiebungen – sei nicht erreicht worden. „Erreicht wurde hingegen eine Entmündigung und Entrechtung von Menschen, die auf engstem Raum in Lager gezwungen und von unabhängigen Beratungsstrukturen und der Zivilgesellschaft abgeschnitten wurden“, sagte die Bundestagsabgeordnete.

Sie fordert eine Evaluation der Anker-Zentren durch unabhängige Wissenschaftler. „Dabei müssten auch menschen- und flüchtlingsrechtliche Aspekte und der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden eine zentrale Rolle spielen“, erklärt die Linke-Politikerin. Es sei „nicht besonders glaubwürdig, wenn sich eine Behörde selbst evaluiert, und das noch unter ihrem Präsidenten Sommer, der zuvor im bayerischen Innenministerium für den Aufbau eines Landesamts für Abschiebungen zuständig war.“

Grüne: Bundesamt rechnet Zahlen schön

Ähnlich äußerte sich die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg. Das Bundesamt rechne sich die Ergebnisse der Forschungsstudie schön, erklärte sie. „Um den Preis, Menschen über zig Monate in Massenunterkünften zu isolieren, gibt es – wenn überhaupt – nur minimale Beschleunigungseffekte bei den Asylverfahren.“

Sie kritisierte, dass es weiterhin Schwierigkeiten beim Zugang zu Beratung gebe. Den Bedürfnissen von besonders schutzwürdigen Gruppen wie Familien mit Kindern oder alleinstehenden Frauen werde in den Zentren zudem nicht Rechnung getragen. (epd/mig) Leitartikel Politik

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