Lübcke-Prozess
Lebenslange Haft und Freiheitsstrafe auf Bewährung
Einmal lebenslange Haft, einmal Freiheitsstrafe auf Bewährung - im Mordfall Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Urteil gesprochen. Der Bundesanwaltschaft ist das Strafmaß zu milde. An die Lübckes Familie und an Ahmed I. richtet der Richter tröstende Worte.
Freitag, 29.01.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.01.2021, 20:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag den Angeklagten Stephan Ernst (47) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der zweite Angeklagte Markus H. (44) wurde wegen des unerlaubten Besitzes einer unzureichend unbrauchbar gemachten Maschinenpistole zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. H. bleibt auf freiem Fuß.
Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 um 23.20 Uhr auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen. Er war zur Zielscheibe fremdenfeindlichen Hasses geworden, nachdem er auf einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft gegen rechtsradikale Störer verteidigte. Ernst und H. hatten die Versammlung gemeinsam besucht, und H. hatte ein aus dem Zusammenhang gerissenes Lübcke-Zitat ins Internet gestellt. Die Angeklagten habe eine rechtsextreme, ausländerfeindliche Gesinnung verbunden, befand das Gericht.
Die Schuld von Ernst wiege besonders schwer, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel. Deshalb sei die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe möglich, die Entscheidung darüber bleibe einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten. Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. sprach das Gericht Ernst frei. I. wurde am 6. Januar 2016 in Lohfelden von einem Fahrradfahrer ein Messer in den Rücken gestoßen. Es gebe zwar einige Umstände, die darauf hindeuteten, dass Ernst der Täter gewesen sei, aber keine tragfähigen Beweise, begründete Sagebiel.
Rechte Netzwerke „nicht Gegenstand des Verfahrens“
Außerdem sprach das Gericht Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord frei. Auch hier entscheide das Gericht „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten), sagte Sagebiel. Das Gericht habe nicht feststellen können, ob H. von dem Tötungsvorhaben Ernsts wusste und inwieweit er ihn darin bestärkt habe. Das Gericht habe größte Zweifel an den Aussagen Ernsts über H., begründete Richter Christoph Koller. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer hat mittlerweile angekündigt, gegen die beiden Freisprüche Revision einzulegen.
Zur Kritik, dass das Gericht sich nicht mit möglichen rechtsradikalen Netzwerken beschäftigt habe, entgegnete Sagebiel, das Bestehen solcher Netzwerke „war nicht Gegenstand des Verfahrens“. Wichtig für das Verfahren wären solche Netzwerke dann gewesen, wenn es einen Einfluss auf die Angeklagten gegeben hätte. Dies sei aber nicht ersichtlich gewesen. An die Nebenkläger, die Hinterbliebenen der Familie Lübcke und den Flüchtling Ahmed I., richtete Sagebiel tröstende Worte.
Verteidiger von H. „zufrieden“
Oberstaatsanwalt Killmer sagte nach der Verkündung, von dem Urteil gegen Ernst gehe „ein starkes Signal aus, dass der Staat wehrhaft ist“. „Es bleiben aber Taten ungesühnt“, mahnte er bezüglich der Messerattacke auf Ahmed I. und der Rolle von Markus H. Die Bundesanwaltschaft sehe H. nach wie vor als „Teilnehmer des Mordes“.
Der Verteidiger von Markus H., Björn Clemens, äußerte sich „zufrieden und befriedigt“. Der Senat habe sich nicht beeinflussen lassen von der Stimmung außerhalb des Gericht. Dagegen sagte der Verteidiger von Stephan Ernst, Mustafa Kaplan, „wir sind enttäuscht“. Er hatte auf Totschlag plädiert.
Freispruch „schwer zu verkraften“
Enttäuscht über den Freispruch H.s vom Vorwurf der Beihilfe äußerte sich auch der Anwalt der Familie Lübcke als Nebenkläger, Holger Matt. Die Familie wolle das Urteil in den „nächsten Tagen sackenlassen“, sagte ihr Sprecher Dirk Metz. Der Freispruch von H. sei für die Familie „sehr schwer zu verkraften“. Die Familie wolle aber „keinerlei Gerichtsschelte“ betreiben, Walter Lübcke sei für den Rechtsstaat eingetreten. Die Familie habe mit der Nebenklage auch ein Zeichen gegen Hass und Gewalt setzen wollen. Das sei gelungen, aus ganz Deutschland hätten die Familie Botschaften erreicht.
Der Nebenkläger Ahmed I. lies eine emotionale und wütende Erklärung verlesen: „Ich bin sehr traurig, dass ich in Deutschland ein zweites Mal einen Verrat erleben musste. Das Gericht ist gegen mich,“ befand er. Sein Anwalt Alexander Hoffmann kritisierte, das Gericht habe sich mit Indizien nicht genügend auseinandergesetzt. Über die Einlegung einer Revision wolle er in den nächsten Tagen entscheiden. (epd/mig) Aktuell Recht
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