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Rechtsextremismus

Freispruch im Prozess um Wehrhahn-Anschlag ist rechtskräftig

Beim Wehrhahn-Anschlag im Juli 2000 in Düsseldorf wurden zehn Menschen mit ausländischen Wurzeln schwer verletzt. Erst 2017 wurde ein Tatverdächtiger festgenommen und angeklagt, im Jahr darauf aber freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt den Freispruch bestätigt. Die Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus bezeichnet die Entscheidung als "niederschmetternd".

Freitag, 15.01.2021, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.01.2021, 17:10 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Freispruch für den Angeklagten im Prozess um den sogenannten Wehrhahn-Anschlag vor mehr als 20 Jahren ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag mit seiner Entscheidung das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2018. (Az.: 3 StR 124/20) Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision blieb damit erfolglos. Dominik Schumacher, Prozessbeobachter von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf, bezeichnete die Entscheidung als „niederschmetternd“ für die Betroffenen.

Am 27. Juli 2000 war an einer Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn eine selbst gebaute Rohrbombe explodiert, als eine Gruppe von Frauen und Männern aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan dort entlang kam. Sie hatten zuvor eine Sprachschule in der Nähe besucht. Zehn Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt, einige von ihnen schwer. Unter den Opfern waren vier jüdische Zuwanderer. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Kind.

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2017 wurde ein Verdächtiger mit rechtsextremistischem Hintergrund festgenommen und wegen versuchten Mordes angeklagt. Der ehemalige Bundeswehrsoldat und Inhaber einer unweit des S-Bahnhofs gelegenen Militariahandlung hatte sich zum Zeitpunkt der Explosion in der Nähe des Tatorts befunden.

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Prozessbeobachter fordert Untersuchungsausschuss

Das Landgericht Düsseldorf sprach ihn 2018 wegen nicht ausreichender Beweislage frei. Aussagen von Zeugen, der Mann habe ihnen gegenüber den Anschlag gestanden, werteten die Richter als zu widersprüchlich und zu wenig glaubhaft. Die Überprüfung dieses Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, befand nun der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes.

„Ein bedeutender rechtsterroristischer Akt in der Geschichte der Bundesrepublik bleibt damit ungesühnt und unaufgeklärt“, kritisierte Schumacher. Der Prozessbeobachter der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus erneuerte seine Forderung nach einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, um Ermittlungspannen, eine Bagatellisierung der Neonazi-Szene durch die Polizei und die „fragwürdige Rolle des Verfassungsschutzes“ in den Ermittlungen zu klären. (epd/mig) Aktuell Recht

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