Kein dringender Tatverdacht
Angeklagter im Wehrhahn-Prozess kommt auf freien Fuß
Im Prozess um den mutmaßlich rechsextrem motivierten Anschlag auf den S-Bahnhof in Düsseldorf-Wehrhahn hat das Landgericht die Untersuchungshaft des Angeklagten aufgehoben. Nach Ansicht der Richter gibt es gegen den Mann keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Mittwoch, 23.05.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 24.05.2018, 22:27 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Prozess um den Bombenanschlag auf den S-Bahnhof Wehrhahn hat das Landgericht Düsseldorf eine überraschende Entscheidung getroffen. Der Haftbefehl gegen den 51-jährigen Angeklagten Ralf S. wurde aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die 1. große Strafkammer des Landgerichts sieht nach 25 Prozesstagen sowie der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft sei damit nicht mehr „erforderlich“. Kritik an der Entscheidung gab es von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Maßgebend für den entsprechenden Beschluss des Gerichts (AZ.: 1 Ks 17/17) war vor allem, dass sich die Angaben mehrerer Zeugen, denen der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt oder gestanden gaben soll, als „nicht hinreichend belastbar“ erwiesen hätten. Gegen die Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde beim dortigen Oberlandesgericht einlegen. Der zuständige Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück erklärte, man prüfe derzeit eine Beschwerde.
Der Angeklagte hatte seit Ende Januar 2017 in Untersuchungshaft gesessen, zum Auftakt des Prozesses Ende Januar dieses Jahres hatte er die Vorwürfe bestritten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Mord in zwölf Fällen und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion aus rechtsextremen Motiven vor. Am 27. Juli 2000 war eine mit TNT gefüllte Rohrbombe am S-Bahnhof Wehrhahn explodiert. Dabei wurden zehn Menschen, überwiegend jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion, die Schüler einer nahe gelegenen Sprachschule waren, zum Teil schwer verletzt. Ein ungeborenes Baby wurde im Mutterleib getötet.
Staatsanwaltschaft geht von rechtsextremen Motiven aus
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Tat aus rechtsextremen Motiven beging. Der ehemalige Bundeswehrsoldat war schon kurz nach dem Anschlag ins Visier der Fahnder geraten. Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann der Neonazi-Szene angehört und im Stadtteil Flingern einen Militaria-Laden betrieben. Doch der Verdacht ließ sich damals nicht erhärten, Beweise blieben aus. Erst Anfang 2017 wurde der Mann festgenommen, nachdem er zuvor während des Absitzens einer Gefängnisstrafe mit der Tat geprahlt haben soll. Ein Mithäftling informierte die Polizei, woraufhin der Fall 2014 neu aufgerollt worden war.
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf zeigte kein Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts. „Sogar ein Freispruch ist jetzt denkbar. Ralf S. hat im Verlaufe des Prozesses versucht, sich als harmlosen Spinner darzustellen. Es sieht fast so aus, als könnte er damit durchkommen“, sagte Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung. Nach seiner Ansicht gibt es an der Täterschaft des Angeklagten keinen Zweifel: „Nach den bisherigen Erkenntnissen gehen wir weiterhin von der Täterschaft des Angeklagten aus. Der Wehrhahn-Anschlag ist ohne eine Beteiligung von Ralf S. nicht denkbar. Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft zeichnet ein deutliches Bild.“ (epd/mig) Aktuell Panorama
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