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Der sog. Trauermarsch in Chemnitz (Archiv) © Tim Lüddemann @ flickr.com (CC 2.0), Tim Lüddemann

Nach Neonazi-Fall

Sachsen will schärfere Voraussetzungen für Juristenausbildung

Ein Rechtsreferendar wurde wegen Beteiligung an Neonazi-Krawallen verurteilt. Seine Ausbildung durfte er nach einem Gerichtsurteil dennoch beenden. Sachsen will jetzt die Aufnahmeregeln verschärfen und die Entlassung erleichtern.

Mittwoch, 14.10.2020, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 13.10.2020, 19:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Sachsen will die Regeln zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst verschärfen. Bewerber, „die die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfen“, sollen nicht eingestellt werden, teilte das Justizministerium in Dresden am Dienstag mit. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Landeskabinett laut Beschluss vom Mittwoch in den Landtag einbringen.

Der Entwurf regelt demnach auch die Möglichkeiten, juristische Referendare „bei nachträglich eintretender Nichteignung“ wieder zu entlassen. Bewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden oder denen eine solche Verurteilung droht, sollen laut Gesetzentwurf nicht mehr aufgenommen werden.

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Fall: Verurteilter Neonazi

Vergangenes Jahr hatte in Sachsen der Fall des Rechtsreferendars Brian E. für Aufsehen gesorgt. E. wurde wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz Anfang 2016 zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschied jedoch, er dürfe das Referendariat beenden, da die Ausbildung zum Volljuristen außerhalb der Justiz nicht möglich sei und ihm das Ergreifen des Berufs dadurch auf Dauer verwehrt würde.

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen erlaubt es bereits jetzt, Bewerbern die Aufnahme ins Referendariat zu versagen oder die Zulassung zu widerrufen, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden. Das OLG räumte in E.s Fall jedoch dem Grundrecht auf freie Berufswahl Vorrang ein. (epd/mig) Aktuell Panorama

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