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Ein Novum

Berlin beschließt erstes Diskriminierungsgesetz auf Landesebene

Als erstes Bundesland hat Berlin ein Diskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht. Unionspolitiker bezeichnen es als "Anti-Polizei-Gesetz". Justizsenator Behrendt weist die Kritik zurück. Diskriminierung sei Alltag.

Freitag, 05.06.2020, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.06.2020, 23:35 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Berlin hat als erstes Bundesland ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf den Weg gebracht. Das Abgeordnetenhaus votierte in namentlicher Abstimmung am Donnerstag mehrheitlich für das Vorhaben. Es geht über das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinaus und setzt europäische Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt. Die Bürger sollen damit ein Instrument erhalten, mit dem sie Diskriminierungsverbote durchsetzen können. Das Berliner Gesetz könnte nach seiner Verkündung noch im Juni in Kraft treten.

Das Gesetz sei ein Meilenstein und schreibe Rechtsgeschichte, betonte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). „Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar“, erklärte Behrendt. Sein Parteikollege, Sebastian Walter, Sprecher für Antidiskriminierung, erklärte, damit werde die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden erhöht. „Von Berlin wird ein Signal ausgehen, dem sich hoffentlich viele andere Bundesländer anschließen“, so Walter.

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Im Gesetzestext heißt es, kein Mensch dürfe im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns etwa aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden.

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Scharfe Kritik von der Opposition

Auf Kritik stößt, dass das Gesetz das Diskriminierungsverbot auch auf staatliches Handeln ausdehnt – auf Behörden, der Polizei aber auch Schulen und Kitas. Zudem darf auch niemand wegen des sozialen Status diskriminiert werden. Gegenwind bekamt das Gesetz, weil es eine Beweiserleichterung, Schadensersatz, Entschädigung, ein Verbandsklagerecht sowie die Einrichtung einer Ombudsstelle vorsieht.

Hat die Polizei in Deutschland ein Rassismusproblem?
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    Nach Ansicht der Opposition stellt das Gesetz Landesbedienstete unter Generalverdacht. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger nannte das Gesetz ein „Beamtendiskriminierungsgesetz“, insbesondere in Bezug auf Polizisten. Der Innenpolitiker Thomas Blenke kritisierte, das Gesetz stelle die Polizei „unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren“. Deutschland sei nicht USA. „Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei“, so Blenke. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, das Gesetz animiere „mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen“.

    Justizsenator: Diskriminierung ist Alltag

    Holger Krestel, Berliner FDP-Abgeordneter, kündigte rechtliche Schritte gegen das Gesetz an. Das Gesetz sei eine schallende Ohrfeige in die Gesichter aller Polizisten der Hauptstadt. Auch Berlins CDU-Landesvorsitzender Kai Wegner erklärte, das „Anti-Polizei-Gesetz“ bei nächstbester Gelegenheit wieder abzuschaffen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sprach von einem schwarzen Tag für Polizisten in Deutschland.

    Justizsenator Behrendt wies die Kritik in der Plenarsitzung zurück. „Wer diskriminiert wird, hat unsere Unterstützung verdient“, sagte Behrendt. Und gerade gegenüber dem Staat sollten Menschen vor Diskriminierung geschützt werden. „Es gibt in dieser Stadt Menschen, für die gehört es zum Alltag, diskriminiert zu werden“, erklärte Behrendt. Das passiere in der U-Bahn, auf der Straße oder bei der Arbeit. Es könne aber auch sein, dass sie von staatlichen Stellen anders behandelt würden als andere Berliner. (epd/mig) Leitartikel Politik

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    1. Tobias Stocker sagt:

      Man wird auch im Alltag diskriminiert, wenn man einen Migrationshintergrund hat. Leider. Ich befürworte dringend einen maßvollen Proporz im öffentlichen Dienst und im Unternehmensbereich. Leider sind Bundesländer wie Bayern noch nicht so weit. Dort weiß ich aus eigener Erfahrung wie verfilzt und borniert gewisse Strukturen sein können.