Über den Zaun
Halle-Attentäter scheitert bei Fluchtversuch aus dem Gefängnis
Der Attentäter von Halle hat versucht, aus dem Gefängnis auszubrechen. Dabei ist er seinen Aufsehern für mehrere Minuten entkommen. Das Justizministerium prüft, wie es dazu kommen konnte.
Donnerstag, 04.06.2020, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 04.06.2020, 0:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
In der Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ in Halle ist es zu einem schweren Zwischenfall gekommen. Der dort in Untersuchungshaft sitzende mutmaßliche Attentäter von Halle, Stephan B., habe sich minutenlang unbeaufsichtigt im Innenbereich der Anstalt bewegt, teilte das sachsen-anhaltische Justizministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Der Vorfall soll sich bereits am Pfingstsamstag ereignet haben, das Ministerium sei aber erst am Dienstagmorgen informiert worden. Der Vorfall könne als Fluchtversuch gewertet werden, sagte ein Sprecher. Offenbar habe sich Stephan B. unbeobachtet gefühlt und dies genutzt.
Stephan B. soll am Samstag gegen 13.50 Uhr den etwa 3,40 Meter hohen Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA überklettert und sich etwa fünf Minuten unbeaufsichtigt bewegt haben. Nach Angaben des Ministeriums sei er während dieser Zeit in ein Gebäude gelaufen, habe da aber nur verschlossene Türen vorgefunden. Daraufhin kehrte er demnach in den Innenhof zurück. Er wurde dann wieder von Bediensteten in Gewahrsam genommen, leistete dabei keinen Widerstand, wie das Ministerium weiter mitteilte. Hinweise auf Komplizen oder vorsätzliches Verhalten der zuständigen Aufseher gebe es zunächst nicht.
Der Vorfall werde nun aufgearbeitet. Es müsse geklärt werden, wie es angesichts der strengen Auflagen hinsichtlich der Haftbedingungen dazu kommen konnte und auch, warum das Ministerium so spät informiert wurde.
Mord vor Synagoge und im Döner-Imbiss
Der mutmaßliche Attentäter darf sich nicht ohne Aufsicht außerhalb seines kameraüberwachten Haftraumes bewegen. Er muss dann von mindestens zwei Männern beaufsichtigt werden. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben veranlasst, die für die Aufsicht zuständigen Beamten in anderen Bereichen einzusetzen. Zudem soll Stephan B. in eine andere Haftanstalt nach Burg verlegt werden, sagte der Sprecher weiter.
Stephan B. wird wegen des Anschlags vom 9. Oktober 2019 in Halle unter anderem des zweifachen Mordes beschuldigt. Er war schwer bewaffnet zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle gefahren, wo sich am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Sein Plan, möglichst viele Juden in der Synagoge zu töten, scheiterte an der geschlossenen Tür der Synagoge. Er erschoss eine 40 Jahre alte Passantin. Anschließend suchte er gezielt einen nahe gelegenen Döner-Imbiss auf und erschoss dort einen 20 Jahre alten Mann. Voraussichtlich ab 21. Juli wird sich Stephan B. vor Gericht für seine Tat verantworten müssen. (epd/mig) Aktuell Panorama
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