Drohnen, Kampfflugzeut, Jet, Militär, Krieg, Waffe
Militär Drohnen (Symbolfoto) © manolofranco @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Drohnen

Töten per Fernauslöser

Vor allem die USA setzen auf die umstrittenen Kampfdrohnen. Bei den Einsätzen der unbemannten Flugzeuge werden immer wieder Zivilisten getötet. Amnesty International kritisiert den Einsatz scharf. Dennoch diskutiert jetzt auch Deutschland über die Bewaffnung von Drohnen.

Von Mittwoch, 13.05.2020, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.05.2020, 17:18 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Am 3. Januar töteten die USA durch einen Drohnenangriff den iranischen General Kassem Soleimani in der Nähe des Flughafens der irakischen Hauptstadt Bagdad. Damit lieferten sie eine militärische Machtdemonstration – und zeigten die Möglichkeiten der äußerst umstrittenen Kampfdrohnen.

Zwar kritisieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder „das Töten per Knopfdruck“. Auch aus ethischen Gründen verlangen sie einen Stopp der anonymen Tötungstechnologie. Ungeachtet dessen hat das Verteidigungsministerium eine Debatte um die Bewaffnung von Bundeswehr-Drohnen angestoßen. Auf Veranstaltungen soll das Für und Wider diskutiert werden, ehe der Bundestag darüber berät und abstimmt. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, eine Alibidebatte anzustoßen.

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Denn tatsächlich lässt sich die Entwicklung der Kampfdrohnen nicht mehr zurückdrehen. Zumal die USA, die mit Abstand stärkste Militärnation der Welt, setzen in ihrem weltumspannenden Kampf gegen den Terrorismus auf die ferngesteuerten Flieger. In den Sortimenten der großen US-Rüstungsschmieden nehmen Kampfdrohnen einen festen Platz ein. Als „Schlüsselspieler“ gelten gemäß einer Untersuchung von „Fortune Business Insights“ die Firmen Boeing, Lockheed Martin, Raytheon und Northrop Grumman. Auch General Atomics mit seinen Modellen Predator und Reaper mischt in dem Geschäft kräftig mit.

Zehntausende Kilometer entfernt

„Fortune Business Insights“ beziffert den Wert des Militärdrohnen-Marktes auf knapp acht Milliarden US-Dollar für das Jahr 2018. Laut Prognose soll der Umsatz bis auf 22 Milliarden US-Dollar im Jahr 2026 wachsen. Allerdings stammen diese Zahlen aus dem Februar 2020, einer Zeit, in der die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar waren. Neben Branchenführer USA entwickeln und produzieren nur wenige andere Länder Militärdrohnen, darunter China, Israel, die Türkei und Russland.

Im Kern handelt es sich bei dabei um unbemannte Flugzeuge. Sie werden zur Aufklärung und zu Angriffen eingesetzt. Experten in einer Kommandozentrale steuern sie und bestimmen den Zeitpunkt und das Ziel einer Attacke, meistens mit Raketen. Dabei liegt die Zentrale oft Zehntausende Kilometer vom Einsatzort entfernt. Bei einem Schlag wie gegen den Iraner Soleimani müssen die Angreifer also keine eigenen menschlichen Verluste befürchten. Deshalb können sie ein hohes Risiko eingehen. „Drohnen sind fünf bis sechs Mal effizienter als konventionelle Luftangriffe“, erklärt der Militärexperte Justin Bronk laut dem britischen „Guardian“.

Etliche Tote

Die Angreifer töten und verletzen jedoch regelmäßig unbeteiligte Zivilisten. So musste die US-Regierung einräumen, dass zwischen Anfang 2009 und Ende 2015 bei 473 US-Schlägen gegen Terroreinheiten zwischen 64 und 116 Zivilisten getötet wurden. Wie viele Todesfälle genau auf das Konto der Kampfdrohnen gingen, bleibt unklar. Es dürften aber etliche sein.

In beklemmender Weise schildert der Autor Emran Feroz für Amnesty International wie Zivilisten zur Zielscheibe werden. „Am 7. September 2013 nahm eine US-amerikanische Reaper-Drohne einen Pickup in der ostafghanischen Provinz Kunar ins Visier. Aus rund vier Kilometern Höhe beobachtete das unbemannte, mit Hellfire-Raketen ausgestattete Flugzeug das Fahrzeug.“ Und weiter: „Per Fernauslöser wurden die Hellfire-Raketen gezündet und das Leben von 14 der 15 Insassen, allesamt Zivilisten, ausgelöscht.“ Die Verantwortlichen hätten möglicherweise in der Creech Air Force Base in Nevada gesessen.

Offene Fragen

Der Gewaltakt wirft für Feroz viele Fragen auf. Können die Akteure in der Kommandozentrale „tatsächlich unterscheiden, ob es sich bei den Personen am Boden um Männer, Frauen oder Kinder handelt? Wissen sie, ob sie bewaffnete oder unbewaffnete Menschen sehen?“ Die Antwort laute „nein“, schreibt Feroz.

Für die Menschenrechtsplattform humanrights.ch. „bleibt die zentrale Frage völlig unterbelichtet, ob und unter welchen Voraussetzungen gezielte extraterritoriale Tötungen durch Drohnen aus der Sicht des internationalen Rechts zulässig sind“. Darüber gab es zwar reichlich Debatten und Papiere der Vereinten Nationen. Doch verbindliche internationale Abkommen über den Einsatz von Kampfdrohnen existieren nicht. Ein Verbot ließe sich ohnehin nicht mehr durchsetzen. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Jan Tazol sagt:

    Salzburg, am 13.05.2020

    Flüchtlinge und Coronavirus – 2 österreichische Politika

    Hallo, guten Tag,

    in Österreich wurden zur Bewältigung der COVID 19-Krise verschiedene Maßnahmen eingeführt. Diese haben das sozial-ökonomische Verhalten der Bevölkerung geregelt und regeln es noch immer etwas. Begleitend dazu wurde, um den Wirtschafts- und Wohlstands-Status quo aufrecht zu erhalten, viel Geld beschafft, das in verschiedenen Fonds an von der COVID 19-Krise „betroffene Menschen und Unternehmen“ ausgezahlt wird (auch: werden sollte).

    Jaja, aber in Österreich sind betroffene Asylwerber,-innen KEINE betroffenen Menschen, denn betroffene AsylwerberInnen kriegen keine spezielle Corona-Förderung vom Land oder vom Staat. Sie bekommen gar nichts.

    Asylwerber,-innen, die aufgrund der Coronakrise ihren Job verloren haben, haben keinen Anspruch auf irgendeine Förderung aus einem der eingerichteten Corona-Hilfs-Fonds.
    Sie kriegen auch kein Arbeitslosengeld, sofern sie nicht mindestens 1 Jahr lang versichert gearbeitet haben* – und somit die Grundversorgung des Landes NICHT in Anspruch genommen haben.
    Und sie dürfen auch nicht (wieder) in Asylquartieren wohnen und dürfen auch nicht (wieder) die Grundversorgung des Landes Salzburg in Anspruch nehmen.

    Ohne Freunde,-innen, meist aus dem gleichen Kulturkreis, die einen positiven Asylbescheid erhalten haben, müssten diese Asylwerber,-innen fast alle betteln gehen oder sich kriminellen Machenschaften widmen. Ist doch nicht verwunderlich, denn dazu werden Sie mit der österreichischen Lieblosigkeit_Kaltherzigkeit getrieben … vielleicht ist das ein Teil österreichischer Integration?

    *Hahaha, dabei dürfen Asylwerber,-innen in Österreich -laut dem Asylgesetz- keiner sozialversicherten Tätigkeit nachgehen, maximal in Ausnahmefällen, etwa bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (der Stadt) in zeit- und verdienstmäßig sehr beschränktem Ausmaß.
    Gewisse Asylwerber,-innen dürfen sich zwar unter bestimmten Voraussetzungen bei der Wirtschaftskammer als selbstständige Unternehmer anmelden, doch damit haben sie -eigentlich- das Recht auf Grundversorgung verloren und müssen – offiziell: anteilsmäßig – weil einkommensabhängig (…aber die Verdienstgrenze ist ein schlechter Witz) alles aus eigener Tasche bezahlen.

    — Wenn Sie mehr von der Lieblosigkeit der Salzburger Landesregierung, verkörpert in der Grundversorgung, ihren Bestimmungen und Vorschreibungen erfahren wollen, so können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen.

    Jaja, das österreichische Asylgesetz lässt sich am besten mit einem Haftgesetz vergleichen. Die allermeisten Asylwerber,-innen in Österreich fühlen sich, eingesperrt und rechtlos, wie in einem Gefängnis, in dem 2 Sachbearbeiter,-innen -in Teilzeit!- 10.000 Asylanträge gleichzeitig bearbeiten (sollen). Es gibt zwar auch Ausnahmen, aber die allermeisten Asylwerber,-innen in Österreich warten jahrelang auf ihr 1. Interview und dann meistens auf ihr 2. Interview. – Die Interviews, in denen es um den weiteren länger-/langfristigen Verbleib des Asylwerbers/der Asylwerberin geht, sind eines mitteleuropäischen EU-Staates nicht würdig. Anstatt beeidete, zertifizierte Dolmetschinstitute zu engagieren, bedienen sich im 1. Interview das BFA (Bundesamt für Fremdwesen und Asyl) und im 2. Interview ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts jeweils eines Asylanten/einer Asylantin als Dolmetscher,-in, der/die gleiche Muttersprache wie der interviewte Asylwerber/die interviewte Asylwerberin hat.
    Denn der/die Interviewte darf nur mit dem/-r übersetzenden Asylanten/-in kommunizieren… und das solche Dometscher,-innen nicht objektiv übersetzen, ist klar – auch weil sie mit einem B1- oder B2-Niveau in der deutschen Sprache nicht viel richtig übersetzen können.

    Jan Hamala