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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge © MiG

Corona-Pause

Bundesamt setzt Asyl-Anhörungen aus

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bis auf besondere Fälle Anhörungen von Asylsuchenden ausgesetzt. Anträge werden nur noch schriftlich entgegengenommen. Antragssteller erhalten eine Aufenthaltsgestattung.

Montag, 23.03.2020, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.03.2020, 12:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Nach einem Protest des Personalrats setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Anhörungen Schutzsuchender während der Corona-Pandemie nun doch aus. Ab sofort würden Asylanträge im Regelfall schriftlich entgegengenommen. Antragstellende erhielten auf dieser Grundlage eine Aufenthaltsgestattung, sagte ein Sprecher der Behörde mit Sitz in Nürnberg am Freitag dem „Evangelischen Pressedienst“. Anhörungen und weitere Bearbeitung sollen erfolgen, „sobald dies aufgrund der Corona-Pandemie wieder möglich ist“.

Für besondere Fälle insbesondere mit Sicherheitsbezug soll nach Angaben des Sprechers in jedem Bundesland zumindest eine Möglichkeit erhalten werden, Anträge auch persönlich zu stellen. Bescheide für entscheidungsreife Verfahren würden weiterhin erstellt. „Auch erfolgt die Bearbeitung von sicherheitsrelevanten Verfahren ohne Einschränkungen weiter“, sagte der Sprecher.

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Protest des Personalrats

Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass die Außenstelle des Bundesamtes in Berlin Anhörungen von Flüchtlingen, die wesentlicher Bestandteil des Asylverfahrens sind, ausgesetzt hat. Das war zu dem Zeitpunkt aber bundesweit die Ausnahme.

Das Bundesamt hatte zu diesem Zeitpunkt entschieden, nur Anhörungen im Widerrufsverfahren wegen des Coronavirus auszusetzen, reguläre Anhörungen aber nach einem negativen Corona-Test oder einer zweiwöchigen Karenzzeit durchzuführen. Medienberichten zufolge hatte der Personalrat der Behörde dagegen aber protestiert und einen Verzicht auf Anhörungen gefordert. (epd/mig) Aktuell Panorama

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