Alexander Gauland, AfD, Rede, Bundestag, Politik
Alexander Gauland (AfD) im Bundestag (Archiv) © Deutscher Bundestag/Werner Schüring

Vorwurf: Steuerhinterziehung

Bundestag hebt Immunität von AfD-Fraktionschef Gauland auf

Überraschender Schritt: Die Immunität des AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland wird im Bundestag aufgehoben. Kurz danach gibt es Hausdurchsuchungen.

Freitag, 31.01.2020, 5:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 30.01.2020, 16:03 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bundestag hat die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben. Das Plenum billigte am Donnerstag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ohne Aussprache und bei Enthaltung der AfD-Abgeordneten. Damit wurde den Angaben nach der „Vollzug gerichtlicher Durchsetzungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ gegen Gauland genehmigt.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion bezeichnete das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen gegen Gauland als „ungerechtfertigt und unverhältnismäßig“. Aufgehoben wurde ferner die Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern.

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Steuerhinterziehung, Bestechung

Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main sagte auf Anfrage, ohne Namen zu nennen, dass einem Parlamentarier, dessen Immunität nun aufgehoben wurde, Steuerhinterziehung vorgeworfen werde. Bei ihm gebe es Hausdurchsuchungen. Bei der Parlamentarierin, deren Immunität aufgehoben sei, gehe es indes um den Vorwurf von Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Auch in dem Fall gebe es Hausdurchsuchungen.

Abgeordnete des Bundestages genießen Immunität. Die Polizei darf daher nur dann wegen einer mutmaßlichen Straftat ermitteln und einen Parlamentarier verhaften, wenn der Bundestag dem zustimmt und die Immunität aufhebt. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Abgeordnete unmittelbar bei oder am Tag nach einer Tat festgenommen wird. (epd/mig) Aktuell Panorama

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