Nächste Runde

Familie Oury Jallohs legt Verfassungsbeschwerde ein

Die Akte von Oury Jalloh, der 2005 an Händen und Füßen festgekettet in der Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannte, geht in die nächste Runde. Seine Familie hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Vorwurf: Mord zur Verdeckung von Polizeigewalt.

Mittwoch, 27.11.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 02.12.2019, 17:32 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Familie des vor 14 Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen Einstellungsvermerke durch Justizbehörden in Sachsen-Anhalt, die in mehreren Punkten eine Grundrechtsverletzung darstellten, teilte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Dienstag mit.

Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen seien nicht unvoreingenommen gewesen sowie lückenhaft und zögerlich durchgeführt worden, erklärte die Rechtsanwältin Beate Böhler, die die Familie vertritt. Die Ermittlungen hätten „ausschließlich der Bestätigung der Selbstentzündungsthese“ gedient.

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Offizielle Darstellung wird angezweifelt

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich den Angaben zufolge gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Halle vom Oktober 2017 und gegen den Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom November 2018, die Ermittlungen einzustellen, sowie den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom Oktober dieses Jahres, keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen in dem Fall anzuordnen.

Nach offizieller Darstellung hat sich der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh am 7. Januar 2005 wenige Stunden nach seiner Inhaftierung in der Dessauer Polizeizelle mit einem Feuerzeug selbst angezündet. Zu diesem Zeitpunkt war er an Händen und Füßen gefesselt und lag auf einer Matratze, die aus sicherheitstechnischen Gründen aus feuerfestem Material bestand. Der Fall konnte bislang nicht restlos aufgeklärt werden. Mehrere Gutachten bezweifeln die offizielle Lesart und kommen zu anderen Ergebnissen.

Gutachten werfen Fragen auf

Rechtsanwältin Böhler wirft den Behörden vor, Beweisergebnisse, die die Selbstentzündgsthese widerlegen, zu ignorieren und umzudeuten. „So weigern sich die Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis zu nehmen, dass sich das in der Zelle aufgefundene Feuerzeug während des Brandgeschehens dort nicht befunden haben kann“, erklärt Böhler beispielhaft.

Auch ein im Oktober veröffentlichtes forensisch-radiologisches Gutachten hatte Fragen aufgeworfen. Danach wurden am Körper des verstorbenen mehrere bis dato nicht bekannte Verletzungen attestiert. Es sei davon auszugehen, dass die Verletzungen vor dem Todeseintritt und durch Dritte erfolgten. Eine Selbstverletzung oder ein Sturz sei ausgeschlossen.

Mord zur Verdeckung von Polizeigewalt?

„Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse und der bereits vorliegenden sachverständigen Feststellungen dürfte an einer Verneinung des hinreichenden Tatverdachts gegen den Beamten S. wegen gemeinschaftlich mit dem Beamten M. begangenen Mordes aus Verdeckungsabsicht nicht mehr festgehalten werden können“, heißt es den Angaben zufolge in der Verfassungsbeschwerde.

Es beste der Verdacht, dass die Polizeibeamten „den Getöteten nicht nur rechtswidrig inhaftiert, sondern auch schwer misshandelt und zur Verdeckung der Misshandlungen“ in der Zelle verbrannt haben. (mig/epd) Leitartikel Panorama

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