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Rechte Feindeslisten

Konfliktforscher fordert klare Regeln für Behörden

Sogenannte Feindeslisten, die in der rechten Szene über politische Gegner kursieren, verunsichern Politiker und Engagierte. Viele wollen darüber informiert werden, ob sie auf solch einer Liste stehen. Das Bundesinnenministerium sieht das skeptisch. Alleinige Nennung auf Listen begründe keine Unterrichtung.

Montag, 29.07.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.07.2019, 17:09 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Konfliktforscher Andreas Zick hat verbindliche Regeln für Behörden zum Umgang mit sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremisten gefordert. „Zumindest sollte es Standards für die Meldung geben“, sagte der Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Betroffene, die auf solchen Listen auftauchen, müssten ein Recht auf Auskunft haben und darüber, was genau gedroht wird. Das Bundesinnenministerium sieht diese Notwendigkeit nicht.

„Bei konkreter Gefährdung werden Betroffene informiert“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Donnerstagabend. Die Nennung von Personen, Institutionen oder Organisationen allein begründe aber in der Regel keine Notwendigkeit zur aktiven Unterrichtung der Betroffenen, heißt es zugleich in der Erklärung des Ministeriums. Darin wird betont, Informationen über den politischen Gegner zu sammeln, sei im Bereich der politisch motivierten Kriminalität „üblich“. Auch das Veröffentlichen von Namen sei „gängige Praxis“. Ziel sei es, Angst zu schüren und Verunsicherung zu verbreiten.

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Ministerium unterscheidet nach Qualität

Das Ministerium unterscheidet nach eigenen Angaben die Qualität der Listen. Die aktuell vorliegenden Informationssammlungen umfassten teilweise Daten zu mehreren zehntausend Personen, Institutionen und Organisationen, die zum Großteil aus öffentlich zugänglichen Quellen stammten. Im Ergebnis sei das „eine mehr oder weniger zufällige Zusammenstellung“ von Namen, Adressen und Telefonnummern des politischen Gegners. Anders verhalte es sich bei Sammlungen, die in Ermittlungsverfahren aufgefunden oder aus Asservaten in polizeilichen Arbeitslisten zusammengeführt wurden, hieß es weiter.

Alle dem Bundeskriminalamt (BKA) vorliegenden Listen seien einer individuellen Gefährdungseinschätzung unterzogen worden. Dabei hätten sich bislang aber keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung von Personen ergeben, erklärte das Ministerium. Es weist daher auch die Bezeichnung als „Todes-“ oder „Feindeslisten“ zurück und weist darauf hin, dass Personen, die rechtsextremistische Gewalt oder das Auftauchen auf einer solchen Liste befürchten, sich an die zuständigen Stellen der Landespolizei wenden könnten.

Unterschiede in Bundesländern

Das ARD-Magazin „Fakt“ hatte kürzlich berichtet, dass die Bundesländer unterschiedlich mit den sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremisten umgehen. So werden nach Recherchen des Magazins Betroffene nicht überall informiert. Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass Gefährdungseinschätzungen des BKA an die Länder übersandt werden und dort über konkrete Maßnahmen entschieden wird.

Konfliktforscher Zick kritisierte, es fehle an Angeboten für Schutzmaßnahmen für mögliche Opfer. Jedem müsse klar sein, wohin er sich wenden könne, wenn er bedroht werde. Das Interesse der Politik sei stark von der aktuellen Entwicklung abhängig. „Tauchen Hasswellen auf, die zu Gewalttaten führen, merken wir oft, dass dann die Aktivitäten zunehmen. Dann werden auch Programme aufgelegt oder gestärkt.“ Doch dürften Bundesprogramme „nicht Empörungskulturen unterworfen sein“. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. karakal sagt:

    Anscheinend sind des Dalai Lamas Äußerungen bisweilen ironisch:

    In einem Interview mit Tenzin Gyatso, dem derzeitigen 14. Dalai Lama, erwähnte dieser, daß die chinesische Regierung die deutsche Bundeskanzlerin Merkel wegen ihres Gespräches mit ihm und ihrer Unterstützung für die Tibeter „dämonisiert“ habe, und bestätigt lachend, sie sei ein „Dämon“.
    Nun, wenn dem so sein sollte, dann wäre das in Deutschland herrschende Regime eine DÄMONKRATIE.

  2. karakal sagt:

    Nachdem ich mich im Jahre 1991 in einem Interview für eine Zeitschrift nach meinem Besuch in Algerien positiv über die Leistungen der damals als Bürgermeister in die Stadträte gewählten Vertreter der „Islamischen Heilsfront“ (FIS) geäußert hatte, bekam ich von einem Unbekannten einen Telephonanruf, den man als Todesdrohung verstehen kann. Erst auf Anraten eines Freundes ging ich zur Polizei, doch der Beamte meinte nur: „Wenn man sich mit seiner Meinung öffentlich äußert, muß man mit so etwas rechnen“, ohne eine Anzeige aufzunehmen.
    Sollte ich irgendwann noch einmal von irgend jemandem eine Drohung erhalten, dann würde ich vermutlich darauf verzichten, die Polizei zu verständigen, sondern das für mich behalten, da ich davon ausgehen muß, daß diese nichts unternimmt, sondern mich allenfalls verspottet.
    Also wozu wissen wollen, ob man auf irgendeiner Feindesliste steht, wenn man damit rechnen muß, daß die Polizei der Sache nicht nachgeht? Heißt es doch im Sprichwort: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“ Vielleicht würde man sich selbst als zu wichtig vorkommen, wenn man wüßte, daß jemand einem ernsthaft nach dem Leben trachtet. Die meisten Drohungen sind ohnehin leer, wodurch die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, daß einem nichts geschieht (wie im Falle meiner Wenigkeit), und wenn man ganz oben auf der Feindesliste steht, wird die Polizei vielleicht doch tätig.