Gesundheit
Gesetz sieht Impfpflicht in Flüchtlingsheimen vor
Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Masern-Impfpflicht in Deutschland gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Impfpflicht in Flüchtlingsheimen vor. Auf verlässlichen Zahlen und Informationen fußt das Vorhaben nicht.
Donnerstag, 18.07.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.07.2019, 22:40 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention sieht auch eine Impfpflicht in Flüchtlingsheimen vor. Das Robert Koch Institut empfiehlt schon seit Jahren, Schutzimpfungen in solchen Gemeinschaftseinrichtungen anzubieten. Weil Menschen dort eng zusammenlebten, bestehe die Gefahr größerer Ausbrüche von Infektionskrankheiten, heißt es auf der Internetseite. Doch wie ist der Impfstatus unter Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen?
Eine bundesweite Statistik gibt es nicht, da solche Daten nicht zentral erfasst werden. Doch wird meist schon bei der Ankunft der Menschen Vorsorge getroffen. Einem Sprecher des Berliner Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zufolge wird Schutzsuchenden, die in der Hauptstadt ankommen, bei einer ärztlichen Untersuchung zu zwei Kombi-Impfungen geraten. Es handele sich um Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten sowie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Nur ganz selten verweigere eine Person, die Asyl beantrage, die Impfungen, sagt er.
Impfpass nur selten
Wenn außerdem zum Beispiel Windpocken erkannt werden, meldet die Behörde dies sofort dem Gesundheitsamt. Die Erkrankten und Kontaktpersonen kommen laut Sprecher dann zunächst in Quarantäne, bis die Inkubationszeit – die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit – vorbei ist. Ferner gebe es eine Tuberkulose-Untersuchung. Dabei seien auch Röntgenaufnahmen zwingend notwendig. Die Untersuchungen würden vom medizinischen Personal des Krankenhauses Charité vorgenommen.
Laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird bei den Einschulungsuntersuchungen in Berlin zudem der Impfstatus der Kinder überprüft. Ein Impfpass wurde dabei zuletzt bei den nicht in Deutschland geborenen Kindern in 29 Prozent der Fälle nicht vorgelegt. Bei den in Deutschland geborenen Kindern waren es demnach sieben Prozent.
Keine verlässliche Statistik
Unklar ist bei dieser Statistik, wie viele dieser nicht in Deutschland geborenen Kinder überhaupt Flüchtlinge sind. Gründe für niedrigere Impfquoten können der Behörde zufolge auch abweichende Impfschemata im Herkunftsland oder dort nicht verfügbare Impfstoffe sein. Möglich sei auch, dass Kinder im Herkunftsland bereits geimpft wurden, die Dokumente dazu aber verloren gegangen oder nicht lesbar sind.
Im Visumverfahren – zum Beispiel beim Familiennachzug – ist die Vorlage von Impfnachweisen nicht erforderlich, wie aus dem Auswärtigen Amt verlautet. Allerdings wurden in der Vergangenheit nach Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation vereinzelt Impfnachweise für Polio verlangt, abhängig vom Herkunftsstaat des Antragstellers und der dortigen Verbreitung der Krankheit. In Syrien brach vor einigen Jahren die Kinderlähmung wieder aus, weil in einigen Gebieten wegen des Bürgerkriegs nicht mehr geimpft werden konnte.
Doppelimpfung in Kauf genommen
In den vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR betriebenen Flüchtlingscamps werden nach Angaben eines Sprechers der Organisation wiederum die ankommenden Menschen stets komplett durchgeimpft, weil sie dort auf engem Raum lebten. Dabei werde auch in Kauf genommen, dass die Flüchtlinge bereits geimpft seien.
Allerdings leben viele aus Syrien geflüchtete Menschen gar nicht in solchen Lagern der Vereinten Nationen. Im Libanon beispielsweise, harren sie häufig provisorischen Behausungen aus, in der Türkei leben sie meist in den Städten. (epd/mig) Aktuell Panorama
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