Einbürgerungsurkunde, Einbürgerung, Bundesrepublik Deutschland
Einbürgerungsurkunde © MiG

Statistik

EU-Bürger machen ein Drittel aller Einbürgerungen in Deutschland aus

Die Zahl der EU-Bürger, die sich für einen deutschen Pass beworben haben, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Ein wichtiger Faktor ist der Brexit.

Montag, 03.02.2020, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.02.2020, 16:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Immer mehr EU-Bürger erwerben einen deutschen Pass. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Mitte vergangener Woche in Wiesbaden mitteilte, nahmen 2018 rund 36.000 Menschen aus dem EU-Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit an. Damit gehe jeder dritte neu ausgestellte Pass an einen EU-Bürger. Die Mehrheit der Eingebürgerten komme nach wie vor aus Ländern außerhalb der EU, aus sogenannten Drittstaaten. Diese Zahlen nennt das Forschungsinstitut anlässlich der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor genau 20 Jahren.

Die Erweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007 sowie das absehbare Ausscheiden Großbritanniens ließen den Angaben zufolge die Einbürgerungszahlen von EU-Angehörigen zuletzt deutlich ansteigen. Mit 6.300 Einbürgerungen stellten die Briten 2018 die größte Gruppe, gefolgt von Menschen aus Polen (6.200) und Rumänien (4.300).

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Die Zahl der jährlich eingebürgerten Menschen aus Drittstaaten ist insgesamt rückläufig: Sie sank von 181.000 im Jahr 2000 auf nunmehr rund 75.000 ab. Hier bilden Menschen aus der Türkei (16.700), dem Irak (4.000) und dem Kosovo (3.800) die größten Gruppen.

EU-Bürger dürfen Pass behalten

Mit der Anfang 2000 in Kraft getretenen Reform wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. Dabei wurden das für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bis dahin allein maßgebliche Abstammungsprinzip um das neu eingeführte Geburtsortsprinzip (Geburt in Deutschland) ergänzt. Außerdem wurde die Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung verkürzt: Seitdem haben Einwanderer einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland leben und bestimmte Integrationsvoraussetzungen erfüllen.

EU-Bürger haben seit Ende August 2007 die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit. Sie müssen also für die Einbürgerung nicht die Staatsangehörigkeit ihres EU-Herkunftsstaates aufgeben, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung erklärte. Aktuell Panorama

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