Integrationsministerkonferenz
Integration soll gemeinnützig werden
Bremen, Berlin, Brandenburg und NRW fordern eine Änderung der Abgabenordnung: Vereine, die Integrationsarbeit leisten, sollen als gemeinnützig anerkannt werden. Außerdem will sich NRW für eine Erleichterung von Einbürgerungen einsetzen.
Freitag, 12.04.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.04.2019, 20:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Vereine, die Integrationsarbeit leisten, sollen nach dem Willen von Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) künftig steuerliche Vorteile genießen. Stahmann sprach sich in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ dafür aus, die Integration von Zuwanderern als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. Es handle sich um eine „zentrale gesellschaftliche Aufgabe“, betonte die für Integration zuständige Senatorin. Wer diese „im Sinne der Allgemeinheit und selbstlos“ leiste, solle vom Fiskus nicht schlechter gestellt werden als etwa Ehrenamtliche, die sich um Heimatpflege, Kunst oder Sport verdient machten.
Bei der seit Donnerstag andauernden Integrationsministerkonferenz in Berlin will das Land Bremen gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Antrag einbringen – also zusammen mit Ressortchefs von den Linken und der FDP.
Forderung an Finanzminister
Darin werden die Finanzminister gebeten, die Abgabenordnung entsprechend zu ändern und Integration als steuerbegünstigten Zweck aufzunehmen. Bislang umfasst die Liste insgesamt 25 Aktivitäten. Die Finanzämter sprechen den Status zu oder erkennen ihn ab. Spenden und Erbschaften an gemeinnützige Vereine können von der Steuer abgesetzt werden.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Verunsicherung gesorgt: Die obersten Finanzrichter hatten der globalisierungskritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Die Integrationsminister stellen in ihrem Beschlussvorschlag fest, dass das Gemeinnützigkeitsrecht veraltet sei und einer grundlegenden Reform bedürfe. Die Minister kommen am Donnerstag und Freitag in der Bundeshauptstadt zusammen.
Erleichterung von Einbürgerungen
Wie im vorfeld der Konferenz bereits bekannt wurde, will sich Nordrhein-Westfalen außerdem für eine Erleichterung von Einbürgerungen einsetzen. Migranten sollen künftig bereits nach sechs statt acht Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung haben. Einwanderer mit „herausgehobenen Integrationsleistungen“ könnten demnach bereits nach vier Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Bisher gilt für sie eine verkürzte Frist von sechs Jahren.
„Eine Einbürgerung krönt erfolgreiche Integration“, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP). „Wir möchten denjenigen, die sich gut integrieren, die unsere Grundwerte akzeptieren und sich im Interesse der deutschen Gesellschaft bei uns einbringen, bessere Möglichkeiten zur Einbürgerung ermöglichen.“ Die Verkürzung der Aufenthaltszeit bei besonderen Integrationsleistungen solle zudem herausgehobene Integrationsbemühungen und -leistungen würdigen, erklärte der Minister. Als besondere Integrationsleistungen gelten zurzeit etwa besonders gute Deutschkenntnisse oder längeres ehrenamtliches Engagement.
Das Ministerium erklärte, eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sei notwendig, um die Einbürgerung attraktiver zu machen und die Bereitschaft zu fördern, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Der Fokus liege auf der Verkürzung der Aufenthaltszeiten, der Reformierung der privilegierenden Tatbestände, die eine Verkürzung rechtfertigen, sowie auf Erleichterungen für ältere Migranten insbesondere der ersten Einwanderergeneration. (epd/mig) Aktuell Politik
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