Gesetzesverschärfung ins Blaue
Bundesregierung kennt Gründe gescheiterter Abschiebungen gar nicht
Mit der Skandalisierung angeblicher Vollzugsdefizite bei Abschiebungen werden immer neue Gesetzesverschärfungen gerechtfertigt. Wie die Regierung jetzt einräumt, weiß sie gar nicht, woran Abschiebungen scheitern. Von Ulla Jelpke
Von Ulla Jelpke Montag, 25.03.2019, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.03.2019, 12:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Vor kurzem ging die Meldung durch die Medien, wonach es 2018 erstmalig mehr gescheiterte – nämlich mehr als 30.000 – als vollzogene Abschiebungen gegeben habe. Grundlage dafür war die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drucksache 19/8030). Die große Zahl gescheiterter Abschiebungen ergab sich daraus, dass auch solche Abschiebungen berücksichtigt wurden, die vor der Übergabe der Abzuschiebenden an die Bundespolizei scheiterten; das waren 27.636 von 30.902 (89,5 %).
Auf meine Nachfrage, welche genaueren quantitativen Angaben oder Einschätzungen dazu gemacht werden können, aus welchen Gründen diese Abschiebungen scheiterten und in welchem Anteil Ausreisepflichtige für das Scheitern verantwortlich gemacht werden könnten, erklärte die Bundesregierung, dass ihr hierzu „keine weiteren Erkenntnisse“ vorlägen. Das ist bemerkenswert, plant die Bundesregierung doch zahlreiche Gesetzesverschärfungen unter dem euphemistischen Titel „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, um ausreisepflichtige Geflüchtete stärker unter Druck setzen zu können – offenbar ohne genauer zu wissen, aus welchen Gründen Abschiebungen scheitern.
Nach „Übergabe“ der Abzuschiebenden an die Bundespolizei scheiterte im Jahr 2018 etwa die Hälfte der Abschiebungen aufgrund von Widerstand, Fluchtversuchen, Selbstverletzungen oder Suizidversuchen, also am Verhalten der Betroffenen – dies betraf 1.700 von 3.266 Fällen. Häufig verweigert aber auch die Bundespolizei die Übernahme der Betroffenen (468 Fälle) oder die Luftverkehrsgesellschaft verweigert die Beförderung (506) oder es gibt „den Flug betreffende Gründe“ (Flugausfall wegen Wetter oder technischer Probleme) oder Rechtsmittel oder medizinische Gründe stehen einer Abschiebung entgegen (109 bzw. 107 Fälle).
Gründe unbekannt
Bei den gut 27.500 Fällen einer vor der Übergabe an die Bundespolizei gescheiterten Abschiebung ist hingegen nur bekannt, dass in 70 Fällen die Betroffenen schlicht verspätet „zugeführt“ wurden, ansonsten habe es in knapp 20.000 Fällen eine „Stornierung“ der Abschiebung im Vorfeld gegeben, in 7.850 Fällen sei eine „Zuführung“ am Flugtag nicht erfolgt. Über die genaueren Gründe hierzu ist der Bundesregierung nach eigenem Bekunden nichts bekannt.
Immer wieder heißt es aus der Praxis, Betroffene seien beim Versuch der Festnahme zur Abschiebung nicht anzutreffen gewesen. Doch seitdem es gesetzlich verboten ist, den konkreten Abschiebungstermin den Betroffenen anzukündigen, kann ihnen nicht vorgeworfen werden, sie verhinderten ihre Abschiebung, wenn sie an einem – ihnen nicht bekannten – Termin nicht zu Hause sind. In vielen Fällen wird es auch schlichtes behördliches Organisationsversagen geben.
Skandalisierung angeblicher Vollzugsdefizite
Die Skandalisierung angeblicher Vollzugsdefizite bei Abschiebungen ist ein Dauerbrenner, mit dem die Hardliner rechter Parteien und von den Regierungsbänken Stimmung gegen Geflüchtete machen und immer neue Gesetzesverschärfungen rechtfertigen. Dabei wird immer so getan, als würden in erster Linie die Flüchtlinge die Verantwortung für nicht erfolgte Abschiebungen tragen. Doch bei genauerem Hinsehen stellt sich heraus, dass die Bundesregierung über die Gründe gescheiterter Abschiebungen nahezu keine Erkenntnisse hat.
In jedem Fall muss die verhetzende Debatte beendet werden, denn sie führt zu einer Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas und einer Verfestigung rassistischer Ressentiments. Und wir brauchen auch keine weiteren Gesetzesverschärfungen. Viel wichtiger wäre es, endlich eine wirksame Bleiberechtsregelung für geduldete Schutzsuchende zu schaffen. Aktuell Meinung Politik
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