"Empfindliche Einschränkungen"

Flüchtlingsrat sieht Bund-Länder-Einigung zu Bürgen skeptisch

Der niedersächsische Flüchtlingsrat traut der Einigung von Bund und Ländern im Konflikt um die Flüchtlingsbürgschaften nicht. Es gebe empfindliche Einschränkungen, viele Fragen seien offen.

Dienstag, 29.01.2019, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 30.01.2019, 17:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der niedersächsische Flüchtlingsrat sieht die politische Einigung von Bund und Ländern in dem Konflikt um die Rückzahlung von Sozialleistungen für syrische Flüchtlinge kritisch. „Grundsätzlich sind wir erleichtert, dass es zu einer Einigung gekommen ist, allerdings bleiben viele Fragen offen“, sagte Geschäftsführer Kai Weber dem „Evangelischen Pressedienst“. „Das, was wir bisher wissen, heißt leider nicht, dass alle Verfahren mit einem Federstreich beendet sein werden.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Donnerstag in Berlin erklärt, Bund und Länder hätten sich auf eine Lösung verständigt. Er werde die Jobcenter anweisen, von den Rückforderungen abzusehen, sagte Heil. Wer vor dem Jahr 2016 rechtlich falsch beraten worden sei oder für wen die Rückforderung eine besondere Härte darstelle, müsse nicht zahlen. Nach Worten des Ministers übernehmen Bund und Länder die Kosten anteilig. Eine genaue Summe nannte er nicht.

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Empfindliche Einschränkungen

Gerade die Formulierungen Heils, wonach derjenige nicht zahlen müsse, der „rechtlich falsch beraten worden sei“ oder für den die Rückforderung „eine besondere Härte“ darstelle, seien empfindliche Einschränkungen, die Raum für Interpretationen ließen, kritisierte Weber: „Es ist auch weiterhin eine Einzelfallprüfung angesagt, und die Flüchtlingsbürgen müssen sich weiter Sorgen machen.“

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) hatte am Donnerstag zwar angekündigt, zu einer Erstattungspflicht durch die Bürgen werde es jetzt grundsätzlich nicht mehr kommen. Weber wollte diese Sicht aber nicht uneingeschränkt teilen. Es sei genauso gut denkbar, dass die Ausländerbehörde in Einzelfällen argumentieren werde, sie habe ausreichend über die unterschiedliche Rechtsauffassung von Bund und Land Niedersachsen hinsichtlich der Dauer der Zahlungsverpflichtungen aufgeklärt.

Initiativen von Flüchtlingsbürgen zurückhaltend

Auch andere Initiativen von Flüchtlingsbürgen haben die Einigung zurückhaltend aufgenommen. So sei nur von den Forderungen der Jobcenter die Rede, nicht aber von den Ansprüchen der kommunalen Sozialämter an Flüchtlingsbürgen, sagte Rüdiger Höcker vom Kirchenkreis Minden. Diese machten aber ein Viertel aller Bürgschaften aus, erklärte Christian Osterhaus vom Koordinationskreis Bonner Bürginnen und Bürgen. Unklar sei auch, ob Bürgen die bereits gezahlt hätten, ihr Geld zurückbekommen, und was aus den zum Teil hohen Anwalts- und Gerichtskosten werde. Osterhaus und Höcker verlangten außerdem eine Präzisierung Heils hinsichtlich des Stichtages für den Verzicht auf Rückforderungen.

Bundesweit hatten Jobcenter von Flüchtlingsbürgen mindestens 21 Millionen Euro an Sozialleistungen zurückgefordert. Allein auf Niedersachsen entfällt mit 7,2 Millionen Euro rund ein Drittel der Forderungen. Viele Betroffene wehrten sich gerichtlich. Allein im Dezember belief sich die Zahl der Flüchtlingsbürgen-Verfahren an niedersächsischen Verwaltungsgerichten auf über 450. (epd/mig) Aktuell Panorama

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