
Nicht befugt
Gerichtsurteil setzt Trumps Asyl-Dekret außer Kraft
Der Asyl-Erlass von US-Präsident Donald Trump wurde von einem Bundesrichter kassiert. Laut Dekret sollte Asyl nur beantragen dürfen, wer das Land an offiziellen Grenzübergängen betritt. Der Richter stellte jetzt fest: Das Recht auf Asyl gilt unabhängig vom Ankunftsort.
Mittwoch, 21.11.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.11.2018, 21:13 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Bundesrichter im kalifornischen San Francisco hat US-Präsident Donald Trumps Erlass zum Einschränken des Asylrechts vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Urteil am Montag (Ortszeit) schrieb Bundesrichter Jon Tigar, der Präsident sei nicht befugt, bestehende Gesetze zum Asyl aufzuheben.
Bei dem Rechtsstreit ging es um Trumps Proklamation vom 9. November, wonach Menschen nur nach Einreise an offiziellen Grenzübergängen Asyl beantragen können sollten und nicht mehr nach illegalem Grenzübertritt. Die Vorschrift richtete sich vornehmlich gegen Menschen aus Mittelamerika, die ohne Papiere in die USA gelangen und danach Asyl beantragen.
Richter: Asyl unabhängig vom Ankunftsort
Tigars Urteil gilt bis zu einer Anhörung am 19. Dezember. Das US-Heimatschutzministerium hatte Trumps Maßnahme mit der Warnung begründet, Behörden seien überfordert „von zu vielen unbegründeten Asylanträgen“. Offenbar richteten sich die Vorschriften vornehmlich gegen Menschen aus Mittelamerika, die ohne Papiere in die USA gelangen und danach Asyl beantragen.
Richter Tigar betonte, Einwanderungsgesetze legten unmissverständlich fest, dass Asylsuchende ungeachtet ihres Ankunftsortes Asyl beantragen dürfen. Mehrere kalifornische Migrantenverbände hatten gegen Trumps Erlass geklagt. (epd/mig)
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