Finanzministerium
Bundeshilfen für Flüchtlinge werden verlängert
Die Bundesregierung will Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen finanziell stärker unterstützen. Die zusätzlichen Bundes-Hilfen für Länder und Kommunen werden um ein weiteres Jahr verlängert.
Mittwoch, 10.10.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14.10.2018, 15:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die während des Flüchtlingsandrangs 2016 vereinbarten zusätzlichen Bundes-Hilfen für Länder und Kommunen werden um ein weiteres Jahr bis Ende 2019 verlängert. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin auf Nachfrage mit. Der Gesetzentwurf soll an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden. Hinzu kämen Entlastungen für die Länder, die nicht im Zusammenhang stünden mit der Bewältigung der Ausgaben für die Integration von Flüchtlingen, erklärte eine Sprecherin.
Einen Medienbericht, demzufolge der Bund die Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Ausgaben für Flüchtlinge bis 2022 um weitere 15 Milliarden Euro entlasten will, bezeichnet das Ministerium als „nicht zutreffend“. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb, der Bund komme Ländern und Kommunen stärker entgegen als bisher geplant und verzichte auf die Kontrolle darüber, ob das Geld tatsächlich für Flüchtlinge ausgegeben werde. Es solle nicht mehr exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden, so der Bericht.
Exakte Abrechnung wird fortgesetzt
Den Angaben des Bundesfinanzministeriums zufolge stellt der Bund den Ländern und Kommunen für das kommende Jahr 6,85 Milliarden Euro zur Bewältigung von fluchtbedingten Integrationskosten zur Verfügung. Darin enthalten sind laut Ministerium die Integrationspauschale in Höhe von 2,44 Milliarden Euro und die Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Unterkunft in Höhe von 1,8 Milliarden Euro. 500 Millionen Euro zahlt der Bund den Ländern für die soziale Wohnraumförderung.
Weitere 1,61 Milliarden Euro erhalten die Länder und Gemeinden über die „Spitzabrechnung“ der vom Bund 2018 gezahlten Pauschalen pro Flüchtling. Die exakte Abrechnung für jeden Flüchtling werde auch für 2019 fortgesetzt, erklärte eine Sprecherin. Sie solle im Jahr 2020 erfolgen. Bund und Länder hatten 2016 ein Verfahren vereinbart, wonach der Bund zunächst eine Pauschale pro Flüchtling zahlt und die genaue Abrechnung ein Jahr später erfolgt.
200.000 neue Flüchtlinge im Jahr 2018
Die Länder profitieren laut Finanzministerium darüber hinaus von 2019 an davon, dass sie nicht länger den Fonds „Deutsche Einheit“ mitfinanzieren müssen. Das entlaste sie um 2,224 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Entlastung stehe aber in keinem Zusammenhang mit der Bewältigung der Ausgaben für die Flüchtlinge, erklärte das Bundesfinanzministerium.
Die Integrationskosten umfassen dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge nur einen Teil der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes. In der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2022 sind danach insgesamt 78 Milliarden Euro dafür veranschlagt. Die Bundesregierung geht intern von 200.000 neuen Flüchtlingen im Jahr 2018 aus, bis zum Jahr 2022 soll ihre Zahl auf 150.000 sinken, wie es hieß. (epd/mig) Aktuell Politik
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