Stellenanzeigen-Studie
„Reinigungskraft mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift gesucht“
Stellenanzeigen in Deutschland sind einer aktuellen Studie zufolge weitestgehend diskriminierungsfrei formuliert. Benachteiligt wird am häufigsten aufgrund des Geschlechts, des Alters und der Herkunft, etwa wenn Deutsch als Muttersprache gefordert wird.
Dienstag, 09.10.2018, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Stellenanzeigen deutscher Arbeitgeber sind einer Studie zufolge überwiegend diskriminierungsfrei formuliert. Eine am Montag in Berlin veröffentlichte Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt zu dem Ergebnis, dass sich 98 Prozent der Arbeitgeber an die Vorgabe halten, die Ausschreibung frei von Vorgaben bei Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität zu halten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zeige Wirkung, resümierte der geschäftsführende Leiter der Stelle, Bernhard Franke.
Für die Studie wurden den Angaben zufolge 5.667 Annoncen aus lokalen und regionalen Printmedien und Online-Jobportalen ausgewertet. Hinzu kamen 309 Inserate auf dem Portal Ebay-Kleinanzeigen, weil bei der Antidiskriminierungsstelle besonders über dort veröffentlichte Anzeigen Beschwerden eingingen.
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
Bei den Ausschreibungen, die eine Diskriminierung enthielten, wurde in 80 Prozent der Fälle wegen des Geschlechts benachteiligt. Die Anzeigen waren nicht geschlechtsneutral formuliert oder sprachen nur ein Geschlecht an. In 17 Prozent der Fälle stellten die Autoren eine Diskriminierung aufgrund des Alters fest, weil explizit nach „jungen“ Bewerbern oder für ein „junges Team“ gesucht wurde.
Eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft gab es in acht Prozent der Fälle, etwa wenn „Deutsch als Muttersprache“ zur Voraussetzung gemacht wurde. Dabei geht es um Berufe, bei denen nicht nachvollziehbar ist, warum entsprechende Deutschkenntnisse erforderlich sind.
Benachteiligung aufgrund der Herkunft
Die ausgewerteten Stellenanzeigen enthalten beispielsweise die Suche nach „einer deutschsprachigen Küchenhilfe“, einem „Koch/Beikoch … mit sehr guten Deutschkenntnissen“, „Reinigungskraft mit guten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift“ oder aber auch nach einem oder einer Automobilmechaniker/-in (m/w) mit „Benötigte Sprachen: Deutsch (fließend)“.
„Entsprechende Stellenanzeigen wurden daher als Diskriminierungsrisiko für Bewerber mit geringeren Deutschkenntnissen gewertet, da die geforderten Sprachkenntnisse nicht mit dem Tätigkeitsprofil in Einklang zu stehen scheinen“, heißt es in der Studie. Darüber hinaus sei auffällig, dass nur wenige der Stellenanzeigen, die ein Foto von Personen enthalten, Menschen abbilden, die einen sichtbaren Migrationshintergrund haben. Dies sei in der Studie aber nicht als Diskriminierungsrisiko gewertet worden.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Diskriminierung etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Alter verhindern. Es gilt seit 2006. (epd/mig) Leitartikel Panorama Studien
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