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Keine Verhandlungen mehr mit islamischen Religionsgemeinschaften

Rheinland-Pfalz will bei der geplanten Einführung von islamischen Religionsunterricht nicht mit den vier islamischen Verbänden verhandeln. Grund seien zwei neue Gutachten, die den zwei größten Verhandlungspartnern erhebliche Defizite attestieren.

Donnerstag, 30.08.2018, 5:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.09.2018, 19:23 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Rheinland-Pfalz tritt bei der geplanten Einführung von konfessionellem Religionsunterricht für muslimische Schüler auf die Bremse. Die 2012 gestarteten Vertragsverhandlungen mit vier islamischen Verbänden sollen zunächst nicht mehr weitergeführt werden, kündigte Kulturminister Konrad Wolf (SPD) am Mittwoch in Mainz an. Stattdessen müssen die Islamverbände zunächst eine Reihe von Vorbedingungen erfüllen, die jede ausländische Einflussnahme ausschließen und Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen. Die Landesregierung schätzt die Zahl der Muslime im Land auf 200.000, was einem Bevölkerungsanteil von rund fünf Prozent entsprechen würde.

Grund für die Entscheidung seien zwei neue Gutachten, die bei den beiden größten Verhandlungspartnern – dem türkisch-islamischen Ditib-Verband und der Schura Rheinland-Pfalz – erhebliche Defizite sehen. Beide Verbände kämen aufgrund der neuen Erkenntnisse derzeit nicht als Partner für einen Vertragsabschluss infrage, sagte der Minister. Der Dialog solle aber fortgeführt werden: „Wir werden mit den Verbänden fair umgehen, aber wir haben klare Erwartungen und klare Rahmenbedingungen.“

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Baden-Württemberg will Stiftung gründen

Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg will den islamischen Religionsunterricht neu organisieren und dafür eine bundesweit einzigartige Stiftung gründen. Ihm fehle der verbindliche Ansprechpartner, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Juli der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt. „Die Verbände, mit denen wir im Moment verhandeln, sind türkisch dominiert“, hatte der Grünen-Politiker erklärt.

Christlicher Religionsunterricht an Schulen wird in Verantwortung der Kirchen erteilt. Beim islamischen Religionsunterricht gestaltet sich dieser Anspruch schwierig, weil die muslimischen Verbände anders als die christlichen Kirchen nicht als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind. Weil es daher an einem einheitlichen Gegenüber fehlt, kooperieren die Bundesländer beim islamischen Unterricht teilweise auch über Beiratsmodelle, bei denen staatliche Akteure die Inhalte mitbestimmen, mit den vor Ort verfügbaren Verbänden oder Vereinen. Jedes Bundesland regelt den Unterricht in eigener Regie. (epd/mig) Aktuell Politik

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