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Asylpolitik

Nach AfD legt auch FDP Antrag für Untersuchungsausschuss vor

Erst hat die AfD einen Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Asylpolitik vorgelegt, jetzt die FDP. Es fehlen aber noch sechs Abgeordnete, um die notwendige Stimmenzahl zu erreichen. Kritik kommt von den Linken und Grünen.

Dienstag, 05.06.2018, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06.06.2018, 20:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Nach der AfD hat auch die FDP einen Antrag zur Einberufung eines Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Asylpolitik vorgelegt. Es gehe nicht um Anklage, es geht erst recht nicht um die Bestätigung von Verschwörungstheorien sondern um nüchterne Aufklärung, sagte FDP-Chef Christian Lindner am Montag bei der Vorstellung des Antrags in Berlin. Er wies Kritik zurück, wonach ein solcher Ausschuss von der AfD als Bühne genutzt werden könnte. Vielmehr komme das Gefühl der Menschen, es könnte etwas vertuscht werden, der AfD zugute, sagte er.

Die Diskussion um einen Untersuchungsausschuss zur Asylpolitik hatte durch die Affäre um mutmaßlich rechtswidrige Asylbescheide in Bremen an Fahrt gewonnen. Lindner betonte, dass es nicht im Interesse der Regierung sein könne, „von der Presse getrieben“ zu werden. Der Ausschuss hingegen würde ein geordnetes Verfahren bedeuten. Er gab sich hoffnungsvoll, dass die notwendige Stimmenzahl zustande kommt.

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Damit ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss einberufen werden kann, muss zunächst ein Viertel der Bundestagsabgeordneten dafür stimmen. Die Fraktionen von AfD und FDP haben zusammen 172 Stimmen, das sind sechs Stimmen zu wenig. Die erste Lesung steht für Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags – dann wird in einem Ausschuss darüber beraten, bevor im Plenum abgestimmt wird.

Linke und Grüne gegen Untersuchungsausschuss

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kündigte im RBB-„Inforadio“ an, angesichts mangelnder Vorbesprechung dem Antrag nicht zustimmen zu wollen. „Die FDP hat mit ihrem Alleingang dafür gesorgt, dass es eben keinen Untersuchungsausschuss der drei Oppositionsfraktionen Linke, Grüne und FDP gibt.“ Einen Untersuchungsausschuss zu einem späteren Zeitpunkt schloss er nicht aus: „Das entscheiden wir, nachdem die Instrumentarien, die davor sind, ausgeschöpft sind.“

Die Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg, warf der FDP vor, „mediale Sprechblasen zu produzieren“ und kündigte an, dass ihre Partei für die nächste Sondersitzung des Innenausschusses zu dem Thema einen „weiteren umfassenden Fragenkatalog erstellt habe“.

FDP: Seehofer wird nicht aufklären können

Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hob indes hervor, der Bundestags-Innenausschuss werde „niemals in der Lage sein, die vielen Dimensionen im Skandal zu durchdringen“. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) werde auch beim besten Willen keine Aufklärung im Kanzleramt betreiben können. Daher sei ein Untersuchungsausschuss das richtige Format. Lindner fügte hinzu, dass „selbstverständlich“ auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der ehemalige Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung, Peter Altmaier (CDU) und der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) als Zeugen geladen und befragt werden sollten.

Zuletzt hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet, dass Merkel schon Anfang 2017 von dem Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Frank-Jürgen Weise, in zwei direkten Gesprächen über gravierende Missstände in der Behörde informiert wurde. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte am Montag in Berlin klar, dass „die Vorgänge in Bremen“ nicht der Gegenstand von Gesprächen mit der Kanzlerin waren. Weise habe Merkel aber immer wieder über den „fortlaufenden intensiven Prozess“ der Veränderung der Arbeit im Bamf, über die Grundzüge des Reformprozesses, informiert.

FDP-Antrag mit 15 Punkten

Der Untersuchungsauftrag des FDP-Antrags umfasst 15 Punkte und stellt unter anderem die Fragen, was wer wann wusste und inwiefern „Vorgaben“ aus dem Innenministerium oder dem Kanzleramt zu einer „Fehlsteuerung“ beitrugen. Darüber hinaus soll geklärt werden, wer, wann und aus welchen Gründen und auf welcher rechtlicher Grundlage die Entscheidung traf, Flüchtlinge 2015 unkontrolliert einreisen zu lassen.

Lilie kritisierte das Vorhaben als „rückwärtsgewandt“ und betonte: „Es gab bei dieser humanitären Herausforderung keine wirklich Alternative.“ Dass das mit Schwierigkeiten verbunden sei, „musste jedem klar sein, als wir dazu Ja gesagt haben“. Bei den zahlreichen Treffen von Politik, Verbänden und Engagierten ab Sommer 2015 auch im Kanzleramt habe er erlebt, dass man sich dieser Herausforderung bewusst gewesen sei. Ein Versäumnis sehe er maximal bei der Vermittlung des Themas. „Die Größe der Aufgabe hätte man politisch sicher noch besser kommunizieren müssen.“ (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. panther sagt:

    Was für ein „Skandal“ ? Anstatt die humanitäre Grundhaltung einzelner Behördenleiter und -Mitarbeiter zu würdigen, die das Grund- und Menschenrecht auf Asyl ernst genommen und ihren rechtlichen Spielraum genutzt haben, werden sie jetzt durch die medialen Feldfluren gehetzt; und die FDP macht neuerdings mit, will wohl der FPÖ in Österreich in Fremdenfeindlichkeit nicht nachstehen. Nein, man sollte den betroffenen Damen und Herren, die jetzt an den Pranger gestellt werden, eher das Bundesverdienstkreuz verleihen und die Herren Seehofer und Co mal für 3 Monate in eines ihrer favorisierten „Ankerzentren“ einweisen, damit sie kennenlernen, wie es sich anfühlt, in Dld unwillkommen zu sein.

  2. FrankUnderwood sagt:

    @Panther
    Wenn Rechtspopulisten die Tatsachen verdrehen schreien sie laut auf. Aber der Kommentar da oben ist genau dasselbe.

    Es kann doch nicht richtig sein, dass geltende Gesetze ignoriert und ausgehebelt werden. Das Motiv und die Motivation sind dabei doch völlig egal. Sie können sich nicht ständig auf Rechtsstaates berufen, damit dieser schützend eingreift und ihn dann ablehnen wenn er eventuell zu Ihrem Nachteil tätig werden muss.
    Was ist das für ein Rechtsverständis?!

    Schutz steht denjenigen zu, die ihn nach den geltenden Asylgesetzen bekommen sollen und nicht wer korrupte Anwälte und BAMF-Entscheider bezahlen kann!

  3. panther sagt:

    zu der Erwiderung von FrankUnderwood:
    Ich beziehe mich auf die Grund- und Menschenrechte. Die Gesetze, auf die Sie sich wie auch ein Großteil der veröffen tlichten Meinung berufen, bewirken eine Aushöhlung des Rechtsstaats, konkret: einen weiteren Abbau des im GG garantierten Asylrechts. Lesen Sie, was Pro Asyl, die Flüchtlingsräte und AI dazu regelmäßig veröffentlichen, und wenn Sie es ernst nehmen, werden Sie mir recht geben und nicht einer Vorverurteilung das Wort geben.
    Weshalb wird eigentlich nicht mit der gleichen Härte die Hartz4-Sanktionspraxis angeprangert ? Da wird mit der gleichen Unbarmherzigkeit gegen Leute vorgegangen, die sich kaum wehren können.
    Und Schmiergeld wird auf höchster Ebene von Wirtschaftsunternehmen gezahlt, um Aufträge zu bekommen. Nur wer sich dort extrem ungeschickt anstellt, wird angeklagt.

  4. FrankUnderwood sagt:

    @Panther

    Das Asylrecht wurde nicht abgeschafft, sondern an aktuelle Bedürfnisse pragmatisch angepasst.

    Ich kann Ihren Einwand leider als nur unqualifiziertes Gejammere einordnen, weil entsprechende Argumente und Nachweise fehlen. Haben Sie vielleicht zu oft und zu lange Günther Burkhardt zugehört?