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Familie © pierre bédat @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Familiennachzug

Hartz IV kein Kriterium bei subsidiär Geschützten

Der Familiennachzug bleibt ein Thema, um das erbittert gerungen wird. Schon bevor die geplante Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte das Kabinett erreicht, wird erregt gestritten - teilweise offenbar über Missverständnisse.

Freitag, 06.04.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.04.2018, 18:02 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Über die geplante Neuregelung des Familiennachzugs ist eine Debatte auch innerhalb der Koalition entbrannt. Die SPD-Politikerin Hilde Mattheis sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, der Koalitionsvertrag müsse eingehalten werden. Sie fürchtet, dass insbesondere bei der von der SPD geforderten Härtefallregelung vonseiten des Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) „wieder zurückgefahren werden soll“. Pro Asyl beklagte zu hohe Hürden für den Familiennachzug. Unterdessen hieß es aus dem Bundesinnenministerium, dass der Bezug von Hartz IV beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten keine Rolle spielen soll.

Die geplante Neuregelung sehe keinen Ausschluss von Schutzberechtigten vor, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII beziehen, hieß es. Das Ministerium widersprach damit anderslautenden Berichten. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz ist derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

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Seit März 2016 dürfen subsidiär Schutzberechtigte, darunter vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, ihre Familie nicht nach Deutschland nachholen. Anders als Flüchtlinge, die ihren Status nach der Genfer Konvention erhalten haben, haben sie seitdem keinen Rechtsanspruch auf eine Familienzusammenführung. Über den Familiennachzug können Flüchtlinge ihre sogenannte Kernfamilie – also Eltern, minderjährige Kinder und Ehegatten – nach Deutschland nachholen.

Härtefälle möglich

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vereinbart, den Nachzug ab August für ein Kontingent von 1.000 Angehörigen wieder zu erlauben. Zusätzlich sollen in Härtefällen Familienzusammenführungen möglich gemacht werden.

Pro Asyl veröffentlichte am Donnerstag den Gesetzentwurf. Er sieht generelle Änderungen beim Familiennachzug für alle Flüchtlinge vor, etwa den Ausschluss für Personen, die terroristischen Vereinigungen angehören oder zu Gewalt und Hass gegen bestimmte ethnische oder religiöse Gruppen aufrufen. Schon in der alten Fassung des Aufenthaltsgesetzes findet sich außerdem der Paragraf, nachdem der Nachzug ausgeschlossen werden kann, wenn der Flüchtling, der seine Angehörigen nachholen will, auf Sozialleistungen angewiesen ist. Der Passus soll unverändert beibehalten werden.

Pluspunkt für Sicherung des Lebensunterhalts

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll dem Entwurf zufolge aber gesondert, in einem eigenen Paragrafen geregelt werden. Im Entwurf ist dabei die Grenze von 1.000 Fällen pro Monat explizit genannt. Zudem formuliert er Ausschlussgründe: Nachziehen dürfen beispielsweise nur Ehepartner, wenn die Ehe bereits im Herkunftsland bestand. Der Bezug von Sozialleistungen wird bei subsidiär Schutzberechtigten nicht als Ausschlussgrund genannt.

Kriterien für die Auswahl der 1.000 Fälle pro Monat finden sich in der Gesetzesbegründung. Demnach sollen insbesondere Kindeswohlinteressen, die Unzumutbarkeit einer Familienzusammenführung in einem anderen Land, die Dauer der Trennung, konkrete Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen, die derzeitige Unterbringungssituation und der Gesundheitszustand bei der Erteilung von Visa berücksichtigt werden. Auch Deutschkenntnisse und Integrationsleistungen wie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sollen Aspekte bei der Beurteilung der Fälle sein.

Härtefallregelung wurde kaum angewandt

Zur Härtefallregelung heißt es in der Begründung, es könne weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. Dies galt auch während der Aussetzung des Familiennachzugs, ermöglichte aber nur wenigen Fällen tatsächlich die Einreise nach Deutschland. Die SPD forderte in den Koalitionsverhandlungen eine weitergehende Regelung oder zumindest eine großzügigere Auslegung.

Die SPD-Politikerin Mattheis sagte dazu, im Bereich der Härtefallregelung sei etwas anderes vereinbart worden. Auch Pro Asyl zeigte sich von diesem Punkt enttäuscht: „Die meisten, die diese Tür benutzen wollen, werden wenig Chancen haben.“ (epd/mig) Leitartikel Politik

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