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Ein Flugzeug (Symbolfoto) © Matthias Rhomberg auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Sammelflug

Zehn Afghanen abgeschoben

Erneut wurden mehrere Afghanen per Sammelflug in ihre Heimat abgeschoben. Mehrere Flüchtlingsorganisationen kritisierten die Praxis scharf. Pro Asyl fordert das Auswärtige Amt auf, endlich den Bericht zur Sicherheitslage in Afghanistan vorzulegen.

Mittwoch, 28.03.2018, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 30.03.2018, 17:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Deutschland hat erneut Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin bestätigte, saßen zehn Afghanen ohne Aufenthaltsberechtigung in dem Flugzeug, das am Montagabend vom Flughafen Leipzig/Halle gestartet ist. Den Angaben zufolge handelte es sich in sieben Fällen um Straftäter. Die drei weiteren Abgeschobenen galten als sogenannte Identitätstäuscher.

An der Abschiebung beteiligten sich den Angaben zufolge Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Flüchtlingsorganisationen hatten vor der Sammelabschiebung gegen die Rückführungen protestiert. Anders als die Bundesregierung sehen sie Afghanistan nicht als sicher genug an, um Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, dorthin zurückzuschicken. Die Flüchtlingsräte Sachsens und Sachsen-Anhalts kritisierten in einer gemeinsamen Mitteilung „willfährige Abschiebungen in ein Kriegsgebiet“, die „tödlich enden können“.

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Der Verein Pro Asyl bezeichnete das Vorgehen der Bundesregierung am Montag in Frankfurt am Main als „vollkommen absurd“ und forderte, Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu beenden. Geschäftsführer Günter Burkhardt sagte, es sei inakzeptabel, dass das Auswärtige Amt einen „seit Monaten überfälligen Bericht“ zur Sicherheitslage in dem Land noch nicht vorgelegt habe.

Pro Asyl kritisiert BAMF

Pro Asyl verwies auf Berichte internationaler Organisationen, wonach 2017 in 30 von 34 afghanischen Provinzen insgesamt mindestens 360.000 Menschen vertrieben worden seien. „Es ist skandalös, dass unter der Fiktion, es gebe sichere Gebiete, Menschen abgeschoben und zuvor im Bundesamt auf Basis einer veralteten Lageeinschätzung abgelehnt werden“, kritisierte Burkhardt auch die Arbeit des für Asylentscheidungen zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Nach einer Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung werden derzeit verurteilte Straftäter, sogenannte Gefährder und Personen, die die Mitwirkung bei der Feststellung ihrer Identität verweigern, nach Afghanistan abgeschoben. Nach einem jahrelangen faktischen Stopp von Rückführungen nach Afghanistan hatten sich die Regierungen in Kabul und Berlin im Herbst 2016 auf ein Abkommen verständigt, das Abschiebungen wieder möglich machte. Seitdem fanden bereits mehrere Sammelabschiebungen statt. (epd/mig) Aktuell Politik

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