Unter Vorbehalt
Bundestag berät über Neuregelung des Familiennachzugs
Der Kompromiss steht, die Umsetzung ist noch wackelig: Union und SPD wollen künftig Familiennachzug begrenzt ermöglichen. Die Neuregelung setzt eine Koalitionsbildung voraus. Dennoch sollen im Bundestag schon einmal Fakten geschaffen werden.
Montag, 22.01.2018, 6:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 23.01.2018, 17:21 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Unionsfraktion im Bundestag hat eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus auf den Weg gebracht. Der Bundestag beriet am Freitag in Berlin unter anderem einen Antrag von CDU und CSU, wonach Angehörige nicht nachgeholt werden dürfen, bis die mit der SPD vereinbarte begrenzte Aufnahme Verwandter inkraft tritt. Die derzeit geltende Aussetzung der Familienzusammenführung läuft im März aus. Ohne eine Verlängerung wäre der Familiennachzug dann wieder unbegrenzt möglich.
Union und SPD haben bei den Sondierungen vereinbart, die generelle Aussetzung aufzugeben, den Nachzug aber auf 1.000 Menschen im Monat zu begrenzen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte diesen Kompromiss. Er verbinde Humanität und Verantwortung, sagte er im Parlament. Die SPD-Abgeordnete Eva Högl sagte, der Kompromiss sei für die SPD zwar nicht zufriedenstellend, der Familiennachzug werde damit aber immerhin wieder möglich. Linke und Grüne legten Anträge vor, die Familienzusammenführungen ohne Einschränkungen wieder ermöglichen würden. Die FDP plädierte für eine weitere Aussetzung, die aber Aufnahme in humanitären Fällen zulässt und gute Integration berücksichtigt.
Immer mehr subsidiär Schutzberechtigte
Von der Aussetzung des Familiennachzugs, die seit März 2016 gilt, sind vor allem Syrer betroffen. Zunehmend erhielten die Bürgerkriegsflüchtlinge den sogenannten subsidiären Schutz, für den das Nachholen der engsten Angehörigen derzeit nicht möglich ist. Die Union wollte ursprünglich daran festhalten, die SPD den Nachzug wieder ermöglichen.
Der in den Sondierungen gefundene Kompromiss sieht vor, dass bis zum 31. Juli die Neuregelung, die monatliche Kontingente vorsieht, verabschiedet und bis dahin die Aussetzung verlängert wird. Die SPD-Politikerin Högl betonte den Wunsch der SPD, dies als Frist bei der vorübergehenden weiteren Aussetzung zu verankern. Der Gesetzentwurf der Union sieht das bislang nicht vor. Demnach wäre die Aussetzung unbegrenzt möglich, sollte eine Einigung auf die vereinbarte Neuregelung scheitern. In möglichen Koalitions- oder Regierungsberatungen müssten immerhin noch Kriterien für die Kontingente vereinbart werden.
De Maizière: Einerseits und andererseits
De Maizière versprach, er habe die „feste Absicht“, bis zum Sommer eine Neuregelung zu verabschieden. In seiner Rede vor dem Bundestag räumte er auch ein, dass das Zusammenleben in der Familie Problemen bei der Integration entgegenwirken könne. „Das ist wahr“, sagte er. Andererseits wolle er aber nicht, dass Kinder vorgeschickt werden, um dann ihre Eltern nachzuholen.
Scharf kritisiert wurde der schwarz-rote Kompromiss von Grünen und Linken. Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Katrin Göring-Eckardt, warf Union und SPD vor, den Familiennachzug geradezu abzuschaffen. Aus einem Menschenrecht werde nun ein „Gnadenrecht“, sagte sie. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, der Grundsatz des Schutzes der Familie werde missachtet.
Schätzungen gehen weit auseinander
Die Anträge von Union, FDP, Linken und Grünen werden nun im Hauptausschuss des Bundestags beraten. Nach dem Willen der Union soll deren Antrag für die weitere, als vorübergehende Lösung geplante Aussetzung bereits Anfang Februar verabschiedet werden, um fristgerecht den Bundesrat Anfang März zu erreichen.
Schätzungen, wie viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen könnten, gehen weit auseinander. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzt die Summe auf maximal 60.000. Die Union rechnet auf der Grundlage einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit rund einem Nachzügler pro Flüchtling in Deutschland. Dies wären nach Angaben des CDU-Innenpolitikers Stephan Harbarth bei den subsidiär Schutzberechtigten rund 250.000 Nachzüge. (epd/mig) Aktuell Politik
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