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Aus der Genfer Flüchtlingskonvention @ MiG

Menschenrecht-Bericht

Menschenrechtsinstitut warnt vor Abschiebungen nach Syrien

Der zweite Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland befasst sich unter anderem mit dem Familiennachzug und behinderten Flüchtlingen. Großes Thema sind auch Abschiebungen nach Syrien.

Donnerstag, 07.12.2017, 6:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:43 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, hat sich für die Wiederzulassung des Familiennachzugs für subsidiär schutzberechtigte Personen ausgesprochen. Angesichts der Ungewissheit, wann Flüchtlinge etwa aus Syrien in ihre Heimat zurückkehren könnten, sei die Aussetzung des Familiennachzugs „mit dem Menschenrecht auf Familienleben und den Kinderrechten nicht vereinbar“, sagte Rudolf am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des zweiten Berichts zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Der Nachzug von Familienangehörigen aus Gefahrengebieten würde erwiesenermaßen auch die Integration der bereits hier lebenden Flüchtlinge erleichtern. Die Aussetzung des Familiennachzugs müsse daher beendet werden, forderte die Juristin. Das Menschenrecht auf Familienleben dürfe „nicht zum Spielball der Politik werden“.

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Dabei zeigte sich Rudolf zuversichtlich, dass im März 2018 der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder zugelassen werde. Dessen Aussetzung für zwei Jahre geht auf das im März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II der Bundesregierung zurück.

Obergrenze: Zahlen ohne Grundlage

Kritisch bewertet die Direktorin die Diskussion über eine Obergrenze für asyl- oder schutzsuchende Ausländer. Dabei werde mit Zahlen „ohne belastbare Grundlage“ hantiert. Entscheidend sei, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz und Asyl erhalten und nicht unterlaufen werde.

Die Debatte über eine Aufhebung des Abschiebestopps nach Syrien bezeichnete sie als nicht nachvollziehbar und irritierend. Die Berichte der Vereinten Nationen seien „ganz klar: In Syrien gibt es nirgendwo sichere Gebiete.“ Der subsidiäre Schutz für gefährdete Personen greift ein, wenn weder ein Anspruch auf Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, noch auf Asyl besteht und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Das Thema steht von Donnerstag an auch auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz der Länder in Leipzig.

Mangelhafte Betreuung von behinderten Flüchtlingen

Das Institut für Menschenrechte mahnte zudem für eine bessere Betreuung von behinderten Flüchtlingen in Deutschland an. So gebe es kaum barrierefreie Unterkünfte. Hilfsmittel und Therapien würden gar nicht oder nur nach aufwendigen Verfahren von den Sozialbehörden genehmigt, sagte Rudolf.

„Geflüchtete Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland mit enormen Schwierigkeiten konfrontiert“, sagte Rudolf. Die Juristin forderte den Bundestag auf, ein bundesweit gültiges Verfahren zur Identifikation besonders schutzbedürftiger Geflüchteter vorzuschreiben. Dies sei der Dreh- und Angelpunkt, damit behinderte Personen angemessen untergebracht und versorgt werden. An die Länder richtete Rudolf den Appell, barrierefreie Unterkünfte bereitzustellen.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen fallen wie alle Flüchtlinge unter das Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nur eingeschränkte Gesundheitsleistungen. Die Entscheidung für besondere medizinische Behandlungen liegen im Ermessen der Sozialbehörden. Dies führe offenbar zu einer restriktiven Praxis der Behörden mit der Folge möglicher nicht wieder gutzumachender Schäden für die Betroffenen, sagte Rudolf weiter.

Mangelnde Privatsphäre in Gemeinschaftsunterkünften

Ein weiterer Kritikpunkt des Menschenrechtsinstitutes ist der oftmals unzureichende Schutz der Privatsphäre in den Gemeinschaftsunterkünften. So gebe es etwa Zimmerkontrollen in Abwesenheit der Bewohner oder Hausverbote schon bei geringen Verstößen mit der Folge, dass der Betroffene obdachlos wird. Berichtet wurde auch über ein pauschales Übernachtungsverbot, so dass eine Mutter nicht bei ihrem minderjährigen Kind übernachten konnte. Rudolf plädiert für niedrigschwellige, unabhängige Beschwerdemöglichkeiten.

Der von Rudolf vorgelegte Bericht geht auf einen Beschluss des Bundestages von 2015 zurück. Danach ist gemäß den Vorgaben der Vereinten Nationen jährlich die Menschenrechtssituation in Deutschland neu zu bewerten. (epd/mig) Aktuell Panorama Studien

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