Anzeige

Verwaltungsgerichtshof

Afghanischer Ex-Soldat als Flüchtling anerkannt

Einem früheren Soldaten der afghanischen Armee kann nicht zugemutet werden, in seine frühere Heimat zurückzukehren. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Ein erstinstanzliches Gericht hatte anders entschieden.

Dienstag, 17.10.2017, 6:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 17.10.2017, 16:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein früherer Soldat der afghanischen Nationalarmee wird als Flüchtling in Deutschland anerkannt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil entschieden, dass dem Mann eine Rückkehr nach Afghanistan nicht zugemutet werden könne. Damit hoben die Richter ein anderslautendes Urteil der ersten Instanz auf (Az. A 11 S 512/17).

Der Soldat hatte sich im Kampf eine schwere Verletzung am linken Arm zugezogen. Als er zur Erholung in sein Heimatdorf in die Provinz Laghman ging, zerstörten regierungsfeindliche Kräfte sein Haus. Im Dezember 2015 reiste er nach Deutschland.

___STEADY_PAYWALL___

Die Verwaltungsrichter betrachten es nicht als Option, dass der Geflüchtete sich in der Hauptstadt Kabul niederlässt, um vor weiteren Angriffen geschützt zu sein. Von ihm sowie seiner Ehefrau und den zwei kleinen Kindern, die noch in Afghanistan leben, könne angesichts der Sicherheits-, Arbeitsmarkt- und humanitären Lage in Kabul „nicht vernünftigerweise erwartet werden, sich dort niederzulassen“, heißt es in dem Urteil. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu, diese Entscheidung kann allerdings beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb eines Monats angefochten werden. (epd/mig)

Anzeige
Aktuell Recht
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Udo Sürer sagt:

    Die Fiktion der „Anonymität der Großstadt“ wird mit dieser Begründung leider nicht angetastet. Ohne Frau und Kind hätte man ihm die Fluchtalternative Kabul zugemutet.

  2. FrankUnderwood sagt:

    Ich bin hier ganz vorsichtig, weil hier zu wenig Fakten um seinen Fall bekannt sind. Aber ich kann mich nicht davon lösen. Für mich klingt das erstmal wie Beihilfe für Deserteure und dafür sollen u.a. deutsche Soldaten im Kampf gestorben sein?! Ich hoffe wirklich, dass ich falsch liege aber wenn das so ist wie ich das verstanden habe, darf sich das nicht herumsprechen. Es ist weder in unserem noch im Interesse der afghanischen Regierung, dass Soldaten aus diesen Gründen ihr Land verlassen.