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Rheinland-Pfalz

Gericht hält Abschiebungen nach Afghanistan für vertretbar

Einer obergerichtlichen Entscheidung zufolge können abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben werden. Zwar habe sich die Sicherheitslage im Land deutlich verschlechtert, doch liege die Zahl der zivilen Opfer dort "im landesweiten Durchschnitt".

Donnerstag, 21.09.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 24.09.2017, 14:28 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat die umstrittenen Abschiebeflüge nach Afghanistan bestätigt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erklärten die Koblenzer Richter, dass nicht in jedem Fall eine „ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit für jede dorthin zurückkehrende Zivilperson“ bestehe (AZ: 8 A 11005/17.OVG). Zwar habe sich die Sicherheitslage in dem Land seit Anfang 2016 „deutlich verschlechtert“. Die Bedrohungslage für Zivilisten und die Anzahl von Angriffen auf öffentliche Einrichtungen sei jedoch je nach Region „stark unterschiedlich“.

In dem verhandelten Fall hatte ein afghanischer Flüchtling geklagt, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Trier eine landesweite Lebensgefahr für Zivilisten in Afghanistan verneint und eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen. Die von dem Mann eingereichte Beschwerde dagegen blieb nun ebenfalls erfolglos.

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Begründung: Zahl der zivilen Opfer im Schnitt

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Bei seiner Entscheidung stützte sich das Oberverwaltungsgericht nach eigener Aussage auch auf eine aktuelle Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes. Darin heißt es, die anhaltenden Kämpfe in Afghanistan forderten die höchsten Opferzahlen im Süden und Osten des Landes. Im Vergleich dazu stelle sich die Situation im Nordosten mit Ausnahme der Region um Kundus und den Kundus-Baghlan-Korridor sowie im Westen und in der zentralen Hochlandregion „insgesamt gesehen als vergleichsweise ruhig dar“.

In der Hauptstadt Kabul komme es zwar zu Selbstmordanschlägen, Entführungen und bewaffneten Angriffen. Gemessen an den vielen Einwohnern bewege sich die Zahl der zivilen Opfer dort jedoch „im landesweiten Durchschnitt“. Insgesamt betrachtet sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass für jede nach Afghanistan abgeschobene Person eine ernsthafte individuelle Gefahr bestehe. In den vergangenen Monaten haben insbesondere Menschenrechtsorganisationen und Kirchen Abschiebungen in das Bürgerkriegsland wiederholt scharf verurteilt. (epd/mig) Aktuell Recht

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