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Alltagsrassismus

Richter erteilt Syrerin Kopftuchverbot im Scheidungsprozess

Ein richterliches Kopftuchverbot in einem Scheidungsprozess sorgt derzeit für Aufregung. Staatsrechtler werfen dem Richter groben Missbrauch und Rechtsbeugung vor. Eine Gerichtssprecherin hingegen meint, der Richter habe im Gerichtssaal für Ordnung zu sorgen.

Mittwoch, 19.07.2017, 4:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.07.2017, 17:40 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Tragen des muslimischen Kopftuches vor Gericht sorgt im brandenburgischen Luckenwalde für Aufregung. Ein Richter untersagte einer Syrerin, die sich von ihrem Ehemann scheiden lassen will, das Tragen des Kopftuches während der Verhandlung, wie der in Berlin erscheinende Tagesspiegel berichtet. Die Anwältin der Syrerin hält das Kopftuchverbot für ihre Mandantin für verfassungswidrig und hat die Anordnung laut Zeitung gegenüber dem Gericht beanstandet.

Dabei kann sie sich auf höchstrichterliche Entscheidungen berufen. Während es bislang herrschende Meinung in Deutschland ist, dass das Neutralitätsgebot Richterinnen und Staatsanwältinnen untersagt, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, gilt dies nicht für andere Prozessbeteiligte und Zuschauer im Gerichtssaal.

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Staatsrechtlicher: Grober Missbrauch

Die Direktorin des Amtsgerichts, Roswitha Neumaier, sagte dem Tagesspiegel, der für den 27. Juli angesetzte Termin sei vertagt worden. Zu dem von ihrem Kollegen verhängten Kopftuchverbot erklärte sie gegenüber der Zeitung nur: „Er hat für Ordnung zu sorgen im Gerichtsaal, wo religiöse Zeichen nichts zu suchen haben.“

Unterstützung erhält die Anwältin der Syrerin vom Bonner Staatsrechtler Klaus Gärditz. Er wirft dem Richter groben Missbrauch des richterlichen Ermessens vor, der die Unvoreingenommenheit des Gerichts infrage stelle und als Rechtsbeugung verstanden werden könne, zitiert die Zeitung aus einem Beitrag des Universitätsprofessors. Die Justiz dürfe „keine Ressentiments eines provinziellen Alltagsrassismus und -sexismus mit prozessualen Mitteln fortsetzen“. Gärditz sieht laut Zeitung die Religionsfreiheit der Syrerin verletzt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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  1. Müllerin sagt:

    Ich halte die Forderung des Richters für nicht gerechtfertigt. Das Neutralitätsgebot gilt nur für die verhandelnden Richter, nicht jedoch für andere Prozessbeteiligte. Insbesondere in Anbetracht dessen, dass es sich bei dem Verfahren um eine Scheidung handelt, stellt diese Haltung einen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Die besagte „Herstellung der Ordnung“ im Gerichtssaal kann nur dann eingefordert werden, wenn das Tragen des Kopftuches in Zusammenhang mit dem im Gericht stattfindenden Geschehen zu „Unordnung“ führt. Bei einem Scheidungsprozess zwischen zwei muslimischen Eheleute sehe ich KEINE Gefahr für die gerichtliche Ordnung im Saal.

  2. Pingback: Amtsgericht Luckenwalde: Syrerin darf mit Kopftuch zu Scheidungstermin erscheinen - MiGAZIN