
Schärferes Abschieberecht
Bundesrat gibt Abschiebehaft und Residenzpflicht grünes Licht
Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durchgewunken. Es sieht eine Erweiterung der Abschiebehaft vor sowie eine auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Residenzpflicht für Asylbewerber.
Dienstag, 06.06.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 06.06.2017, 15:25 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Anfang des Jahres zwischen Bund und Ländern vereinbarten strengeren Regeln bei der Abschiebung können inkraft treten. Am Freitag gab der Bundesrat in Berlin grünes Licht für das Gesetzespaket „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“.
Es sieht unter anderem vor, dass Ausländer ohne Aufenthaltsstatus in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen eine „erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ oder die innere Sicherheit ausgeht. Das Gesetz aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht auch vor, dass technische Geräte wie Smartphones von Flüchtlingen künftig zur Ermittlung der Identität ausgelesen werden dürfen.
Bundesländer und Bundesregierung haben sich zum Ziel gesetzt, abgelehnte Asylbewerber künftig konsequenter und schneller in ihre Heimat zurückzuschicken. Ende Februar verzeichnete die Statistik rund 215.000 ausreisepflichtige Ausländer, 60.000 davon hatten keine Duldung. 2016 wurden rund 25.000 Menschen in ihre Heimatländer abgeschoben, rund 54.000 Ausländer ohne Aufenthaltsstatus verließen Deutschland freiwillig.
Residenzpflicht für Asylbewerber
Neben einer Erweiterung der Abschiebehaft sowie des sogenannten Ausreisegewahrsams sieht das neue Gesetz eine auf den jeweiligen Bezirk beschränkte Residenzpflicht für Asylbewerber vor, die über ihre Identität getäuscht haben. Zudem wird den Ländern ermöglicht, Asylbewerber bis zu zwei Jahre in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, um möglichst während des Aufenthalts das Asylverfahren zu beenden.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte bemängelt, dass die Abschiebehaft für sogenannte Gefährder nach der Neuregelung auch in normalen Haftanstalten vollzogen werden soll und hatte deswegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Dafür fand sich in der Länderkammer allerdings keine Mehrheit. (epd/mig)
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