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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) © MiG

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Asylbewerber-Altfälle bis Sommer größtenteils erledigt

Bis zum Sommer will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Großteil der Asylbewerber-Altfälle entscheiden. Um die Verfahren zu beschleunigen will BAMF-Cheffin Cordt Handys von Flüchtlingen auslesen.

Montag, 03.04.2017, 4:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.04.2017, 15:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will bis zum Sommer über den größten Teil der Asylbewerber-Altfälle entschieden haben. „Wir haben in dieses Jahr noch 435.000 Altverfahren aus den Vorjahren mitgenommen“, sagte Behördenchefin Jutta Cordt der Rheinischen Post. Diese Zahl solle bis zum Ende des Frühjahrs auf 100.000 sinken.

Bei Menschen, die neu Asyl beantragen, dauert es nach Cordts Angaben aktuell von der Antragstellung bis zur Entscheidung rund drei Monate. Auch künftig sollten die Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden, sagte die neue Präsidentin des Bundesamtes vor dem Hintergrund der gesunkenen Flüchtlingszahlen. Von Januar bis Anfang März seien 34.000 neue Flüchtlinge registriert worden.

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Cordt wies Vorwürfe zurück, Asylbewerber würden nicht mehr ausreichend angehört: Die Mitarbeiter des Bundesamtes wüssten, „dass sie sorgfältig anhören und entscheiden müssen, und tun dies auch“. Zugleich kündigte die Chefin des Bundesamtes aber an, die Kritik von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Pro Asyl aufzunehmen, dass die Entscheider die betroffenen Asylbewerber in der Regel nicht mehr persönlich kennen. „Künftig sollen Entscheider Asylbewerber auch persönlich angehört haben“, sagte sie.

Cordt für Auslesen von Handys

Bereits jetzt lägen die beiden Asylverfahrens-Schritte Anhörung und Entscheidung teilweise wieder in einer Hand, sagte Cordt. Sie seien getrennt worden, um die Verfahren wegen der vielen Altfälle zu beschleunigen.

Um den Mitarbeitern des Bundesamtes Asylentscheidungen zu erleichtern, warb Cordt dafür, dass die Handydaten von Antragstellern ausgelesen werden dürfen, um Identität und Herkunft festzustellen. „Mit diesen Daten wäre es leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben“, sagte sie. Der Bundestag berät zurzeit über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jedoch von Datenschützern und Flüchtlingsorganisationen strikt abgelehnt wird. (epd/mig) Aktuell Panorama

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