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Frau mit Kindern am Fenster (Symbolfoto) © European Commission DG ECHO @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Kritik am Gesetzesentwurf

Kinderschutzbund fordert Aufenthaltsrecht für Opfer von Kinderehen

Die Bundesregierung will Ehen von Minderjährigen annullieren, um sie zu beschützen. Dem Kinderschutzbund zufolge hilft das geplante Gesetz den Betroffenen Frauen aber nicht. Sie könnten nach Eintritt der Volljährigkeit abgeschoben werden.

Dienstag, 07.03.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.03.2017, 18:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Migrantenfrauen, die als Kinder verheiratet wurden und deren Ehe in Deutschland aufgehoben wird, brauchen nach Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die Bundesregierung habe zu Recht ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Planung, betont der Präsident Heinz Hilgers. Darin fehle aber bislang eine eindeutige Regelung, die verhindert, dass Frauen nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers. Denn der aktuelle Gesetzesentwurf lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit die Betroffenen ins Heimatland zurückgeführt werden können. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont Hilgers.

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Hilgers forderte die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf nachzubessern. Frauen, deren Ehen in Deutschland annulliert würden, drohten in ihren Heimatländern unter Umständen Verfolgung und existenzielle Bedrohung. Betroffene dürften deshalb beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland nicht ausgewiesen werden. (epd/mig)

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