Unklaren Sicherheitslage
Schleswig-Holstein setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus
Schleswig-Holstein erlässt einen Abschiebestopp von Flüchtlingen nach Afghanistan. Für verurteilte Straftäter soll die Regelung nicht gelten. Die Anordnung stößt auf unterschiedliche Reaktionen.
Donnerstag, 16.02.2017, 4:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.02.2017, 12:50 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Schleswig-Holstein setzt Abschiebungen nach Afghanistan für zunächst drei Monate aus. Wegen der „aktuell angespannten und teils unklaren Sicherheitslage“ könne aus Sicht der Landesregierung (SPD, Grüne und SSW) derzeit nicht sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Sicherheit und Würde zurückgeführt werden könnten, sagte Innenminister Stefan Studt (SPD) in Kiel. „Ein Abschiebungsstopp war daher aus humanitären Gründen geboten“. Er gilt zunächst bis zum 13. Mai.
Derzeit leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 12.500 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland. In Schleswig-Holstein gibt es über 700 geduldete Afghanen, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Landesinnenminister Studt hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass sein Bundesland an den umstrittenen Sammelabschiebungen nach Afghanistan nicht teilnehme.
Der Minister verwies zur Begründung auf eine Anfrage der Bundesregierung beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen vom Dezember 2016. Aus der Antwort gehe hervor, „dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen ist“. Sichere Gebiete könnten nicht genannt werden. Weiter nannte Studt den Anschlag auf den Obersten Gerichtshof in Kabul mit 20 getöteten Zivilisten in der vergangenen Woche und auf den Jahresbericht 2016 der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen, laut dem es ein Rekordniveau an zivilen Opfern seit 2009 gebe.
Verurteilte Straftäter ausgenommen
Von dem Abschiebungsstopp ausgenommen sind Personen, die wegen Straftaten von einigem Gewicht verurteilt worden sind, betonte der Innenminister. Auch Flüchtlinge, „die eine besondere Gefahr für die innere Sicherheit sind“, können abgeschoben werden. „Diese Menschen können den Schutz unseres Landes nicht in Anspruch nehmen“, sagte Studt.
Seine Anordnung stieß auf unterschiedliche Reaktionen. Während die CDU den Schritt der Regierung von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kritisierte, wurde er vom grünen Koalitionspartner begrüßt. Auch die evangelische Nordkirche und das Diakonische Werk Schleswig-Holstein begrüßtem den Abschiebungsstopp. Er sei Innenminister Studt „dankbar für seine humanitäre Entscheidung, vorerst keine Flüchtlinge in dieses täglich von blutigem Terror erschütterte Land abzuschieben“, sagte der Schleswiger Bischof Gothart Magaard. (epd/mig) Aktuell Politik
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