Justiz, Urteil, Entscheidung, Richterhammer, Hammer, Beschluss
Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Zweifel am Tatvorwurf Vergewaltigung

Bewährungsstrafe für ehemaligen Leiter von Flüchtlingsunterkunft

Der Leiter einer Flüchtlingsunterkunft im Sauerland wurde zu einer Bewährungsstrafe von neuen Monaten verurteilt. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, eine Frau aus Syrien mehrere Male vergewaltigt zu haben.

Mittwoch, 01.02.2017, 4:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.02.2017, 16:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein mehrfach vorbestrafter Niederländer, der eine Flüchtlingsunterkunft im Sauerland geleitet hat, ist vom Landgericht Arnsberg wegen Titelmissbrauchs zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Strafe erhielt der Mann, weil er sich mehrmals im E-Mail-Verkehr als „Dr. med.“ ausgegeben hatte, obwohl er kein studierter Mediziner ist, wie Gerichtssprecher Johannes Kamp dem Evangelischen Pressedienst sagte. Von weiteren Tatvorwürfen wie der Vergewaltigung sprach ihn das Gericht am Dienstag wegen „nicht auflösbarer Zweifel“ frei. (AZ: II-2 KLs 26/16)

Dem Angeklagten war unter anderem vorgeworfen worden, eine Frau aus Syrien, die er in der Unterkunft in Finnentrop kennengelernt hatte, mehrere Male vergewaltigt zu haben. Ein Chatverlauf zwischen der Syrerin und dem Mann soll aber Anhaltspunkte für eine einvernehmliche intime Beziehung enthalten haben. Nach Bekanntwerden des Chats war der 51-jährige Angeklagte bereits Ende Dezember aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

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Insgesamt 19 Verurteilungen

Der Mann war bereits mehrfach in den Niederlanden sowie in Belgien und Deutschland verurteilt worden. So soll es über 19 Verurteilungen unter anderem wegen der Herstellung von Drogen, Hehlerei, Urkundenfälschung und eines Sexualdelikts geben.

Die Unterkunft in Finnentrop wurde in der fraglichen Zeit von der Firma European Homecare mit Sitz in Essen betrieben. Ein Sprecher hatte zu Beginn des Verfahrens erklärt, das Unternehmen habe von den Vorwürfen nichts gewusst. Ein erweitertes Führungszeugnis, das der Mann vorgelegt habe, sei ohne Eintrag gewesen. Zudem habe der Mann in einer Eigenerklärung versichert, dass gegen ihn noch nie ermittelt worden sei. Das Unternehmen habe den Niederländer bereits nach drei Monaten wieder entlassen. (epd/mig) Aktuell Recht

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