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"Mit unserer Vorstellung nicht vereinbar"

Sachverständigenrat für Verbot von Minderjährigen-Ehen mit Ausnahmen

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist für ein Verbot von Kinderehen. Bei im Ausland geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen sollten jedoch Ausnahmen möglich sein.

Mittwoch, 07.12.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.12.2016, 1:59 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration unterstützt in der Debatte um ein Verbot von Minderjährigen-Ehen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). In einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erklärung spricht er sich für ein generelles Verbot der Heirat von unter 18-Jährigen aus. „Es entspricht nicht unserer Vorstellung von einer selbstbestimmten und mündigen Entscheidung, wenn Kinder heiraten oder verheiratet werden“, sagte der Vorsitzende Thomas Bauer. Gleichzeitig plädiert er aber für Ausnahmen bei 16- und 17-Jährigen, wenn ein Fortbestand der Ehe dem Willen und Wohl der Betroffenen entsprechen.

Maas hatte vorgeschlagen, alle Ehen von unter 16-Jährigen grundsätzlich zu verbieten. Bei älteren Jugendlichen in Härtefallen aber Ausnahmen zuzulassen. Der Sachverständigenrat erklärte, in diesen Fällen müsse man den Bedürfnissen bereits vorhandener Kinder, eventuell bestehender Schwangerschaften sowie Unterhalts- und Erbansprüchen gerecht werden.

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Sachverständigenrat für Anhebung des Mindestalters

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Generell plädiert der Sachverständigenrat auch für eine Anhebung des Mindestheiratsalters im deutschen Recht auf 18 Jahre. Noch sind unter bestimmten Bedingungen Vermählungen auch von 16- und 17-Jährigen zulässig. Grund für so früh geschlossene Ehen sei zumeist eine bestehende Schwangerschaft, erklärte der Sachverständigenrat. Eine Elternschaft ohne Trauschein gelte heute allerdings kaum noch als moralisch verwerflich. Gegenüber dem Schützbedürfnis derjenigen, die in eine Ehe gezwungen werden könnten, falle dies weniger ins Gewicht.

In Deutschland waren im Sommer 1.475 Minderjährige als „verheiratet“ registriert, davon 481 unter 16 Jahren. Das Thema war durch die Flüchtlingsbewegung in den Fokus geraten. (epd/mig) Aktuell Politik

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