Arbeitsgericht
Hitlergruß ist Kündigungsgrund auch bei Türken
Zeigt ein Arbeitnehmer den Hitlergruß, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Das gilt auch für Arbeitnehmer türkischer Abstammung. Das entschied das Arbeitsgericht Hamburg.
Freitag, 21.10.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.10.2016, 12:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, teilte das Arbeitsgericht Hamburg am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil mit. Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde. Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12 Ca 348/15)
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die Worte „Du bist ein Heil, Du Nazi!“ entgegengerufen hatte. Daraufhin kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos.
Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle. Er könne auch nicht rechtsradikal sein, da er türkischer Abstimmung sei, hatte der Kläger angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung. (epd/mig) Aktuell Recht
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Wadephul im Gespräch „Ich sehe in jedem Geflüchteten einen Menschen, der…
- Deutliche Worte aus Karlsruhe Richter fordert rasche Entscheidung über Visa für Afghanen
- „Politik der Härte und Kälte“ Dobrindt will Teil der Afghanen Absage schicken
- Sachsen-Anhalt-Monitor Ausländerfeindliche Einstellungen weit verbreitet
- Kabinett billigt Verschärfungen Vaterschaftsanerkennung von ausländischen Kindern…
- EU-Asylpolitik Ungarn will „keinen einzigen Migranten“ aufnehmen