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Oberverwaltungsgericht

Feuerwehrmann bleibt wegen Hitlergruß suspendiert

Wer wiederholt den Hitlergruß zeigt und "Heil Hitler" ruft, muss damit rechnen, vom Dienst als Feuerwehrmann suspendiert zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat eine entsprechende Entscheidung der Stadt bestätigt.

Donnerstag, 13.10.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 13.10.2016, 16:38 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein Feuerwehrmann aus Sachsen-Anhalt, der mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll, bleibt vom Dienst ausgeschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte am Dienstag in Magdeburg die Suspendierung.

Dem Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr wird laut Gericht vorgeworfen, im Dienst mehrfach und bei verschiedenen Anlässen den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ gerufen zu haben. Daraufhin sei ihm die Führung der Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung verboten worden.

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Gefährdung des Ansehens der Feuerwehr

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Das Oberverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde des Ehrenbeamten gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle zurückgewiesen, das das Dienstverbot bestätigt hatte. Formelle Mängel der Untersagungsverfügung seien nicht erkennbar, hieß es.

Die betroffene Stadt habe zurecht argumentiert, dass sie „der Gefährdung des Ansehens der Feuerwehr und der Kommune sowie der inneren Ordnung der Ortsfeuerwehr entgegenwirken“ müsse. Eine vorherige Beendigung des Ehren-Beamtenverhältnisses sei nicht notwendig. Der Ortswehrleiter bestreitet die Vorwürfe. (epd/mig) Aktuell Recht

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