Anwaltverein

Juristen beraten Flüchtlinge auf Lesbos

Die Europäische Union hat die Asylverfahren für Flüchtlinge an die EU-Außengrenzen verlagert. Dort müssten die rechtlichen Mindeststandards eingehalten werden, fordern europäische Anwaltvereinigungen - und starten eine eigene Rechtsberatung.

Mittwoch, 13.07.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.07.2016, 18:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Europäische Anwälte beginnen in dieser Woche mit einer Rechtsberatung für Flüchtlinge im Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellte die Initiative des Rates der Europäischen Anwaltschaften am Dienstag in Berlin vor. Jeder Asylsuchende habe nach den gemeinsamen Mindeststandards der Europäischen Union einen Anspruch darauf, zu jedem Zeitpunkt seines Verfahrens einen Rechtsberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren. Das sei nur mit genügend Anwälten zu garantieren, erklärte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg.

„Wir wollen die europäischen Regierungen in die Pflicht nehmen“, sagte Schellenberg. Die europäischen Mindeststandards in Asylverfahren müssten auch an den EU-Außengrenzen garantiert werden. Seit dem EU-Türkei-Abkommen vom März werden die Asylverfahren auf den griechischen Inseln und in Italien abgewickelt. Flüchtlinge, die kein Aufenthaltsrecht erhalten, werden von Griechenland in die Türkei zurückgebracht. Im Gegenzug will Europa Syrer aus der Türkei aufnehmen.

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Über das Anwaltsprojekt werden zunächst jeweils zwei Rechtsanwälte aus EU-Ländern den Kontakt zu den Flüchtlingen aus Lesbos suchen und ihnen eine erste Rechtsberatung anbieten. In Verhandlungen mit den lokalen Behörden wurde sichergestellt, dass sie Zugang zum Lager haben, in dem gegenwärtig noch rund 3.000 Menschen leben. Die Anwälte arbeiten ehrenamtlich und verzichten dafür auf Urlaub. Mit Spenden von 200.000 Euro aus den beteiligten europäischen Anwaltvereinigungen wird zunächst ein Jahr lang ein Büro in Moria finanziert.

Griechenland leiste viel, sagte Schellenberger, sei aber überfordert. Es sei die Pflicht aller EU-Staaten, das Land zu unterstützen. Die Anwaltsvereinigungen verbinden mit dem Freiwilligeneinsatz die Forderung an die europäischen Regierungen, die rechtliche Beratung der Flüchtlinge abzusichern. Bisher seien nur Polizisten und Verwaltungsbeamte nach Griechenland geschickt worden, kritisierte Schellenberger.

Die europäischen Helfer arbeiten mit griechischen Anwälten zusammen. Sobald ein Fall über eine erste Beratung hinausgeht und ein behördliches oder gerichtliches Verfahren läuft, wird dieses einem griechischen Kollegen übergeben. Der Ulmer Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, der seit Jahren Asylbewerber vertritt, ist einer der ersten, der nach Moria geht. Er ist sicher, dass in den Schnellverfahren Asylgründe übersehen werden, und will nicht nur beraten, sondern auch Fakten über die Verfahrenspraxis sammeln.

Die EU hat seit März erst 798 von bis zu 18.000 erwarteten Flüchtlingen aus der Türkei aufgenommen. 294 kamen nach Deutschland. (epd/mig) Aktuell Politik

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