Reker-Attentäter zu 14 Jahren Haft verurteilt

Der Messerangriff auf die damalige Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Rekers hat die Öffentlichkeit schockiert. Jetzt verurteilte das Gericht den Attentäter wegen versuchten Mordes. Die Strafe blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Montag, 04.07.2016, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.07.2016, 21:12 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess um das Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) ist der Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete den Messerangriff des Angeklagten Frank S. im Oktober 2015 als versuchten Mord, wie Richterin Barbara Havliza am Freitag erklärte. Die Tat sei „der Höhepunkt einer bundesweiten Welle von Straftaten gegen Politiker und staatliche Einrichtungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik“ gewesen, sagte Havliza. Reker erklärte, sie hoffe, nun einen „Schlussstrich“ ziehen zu können. (AZ: OLG Düsseldorf, III – 6 StS 1/16)

Mit dem Urteilsspruch blieb das Gericht deutlich unter dem von der Bundesanwaltschaft geforderten Strafmaß. Sie hatte die Tat als heimtückischen, versuchten Mord bezeichnet und in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert. Ein psychiatrischer Gutachter hatte zwar eine Persönlichkeitsstörung bei Frank S. diagnostiziert, ihn aber dennoch für voll schuldfähig eingestuft.

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Richterin Havliza erklärte in ihrer rund einstündigen Urteilsbegründung im Hochsicherheitstrakt des Gerichts, das Gesetz sehe auch bei Mordversuch eine zeitliche Haftstrafe vor. Zugleich betonte sie, die Kammer habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung äußerlich mit unbewegter Miene. Er war nach den Worten der Richterin im Alter von 19 Jahren in die rechtsextreme Szene in Bonn geraten und saß wegen mehrerer Straftaten von 1997 bis 2000 im Gefängnis.

Der 45-Jährige sei gegen die Ausländer- und Flüchtlingspolitik in Deutschland gewesen, erklärte Havliza. Über einen längeren Zeitraum hin habe Frank S. den Plan gefasst, „gewaltsam und öffentlichkeitswirksam ein Zeichen zu setzen“.

Frank S. sah die parteilose Reker nach seinen eigenen Worten als eine „grüne Marionette“ und „Trojanisches Pferd“. Der Entschluss, Reker mit einem Messer zu töten, sei spätestens am Vortag der Tat gefallen, erklärte die Richterin. Seinen Plan habe er vor sich selbst damit gerechtfertigt, dass er durch den Mord eine Vielzahl von Straftaten durch Flüchtlinge verhindern würde. Reker war als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für die Flüchtlingsbetreuung der Stadt.

Am Vortag der Oberbürgermeisterwahl habe sich Frank S. dann mit drei Flaschen Bier Mut angetrunken, führte die Richterin aus. Als die OB-Kandidatin vormittags auf einer Wahlkampfveranstaltung Rosen verteilte, habe er sie um eine Blume gebeten, um ganz nahe an sie heranzukommen.

Dann habe der Angeklagte mit seinem Bowie-Messer mit einer beidseitig geschliffenen Klinge von 30 Zentimetern gezielt in den Hals gestochen. Dabei sei die Luftröhre vorne und hinten durchtrennt worden. Nur durch einen Zufall sei keine Halsarterie getroffen worden, sagte Havliza. „Sonst wäre der Stich unvermeidlich tödlich gewesen.“ Der Angeklagte verletzte zudem vier umstehende Menschen.

Reker erklärte nach dem Urteil, dass sie darauf hoffe, dass das Urteil „ein Schlussstrich sein kann“. Sie selbst schaue jetzt nach vorne und werde sich mit ganzer Kraft ihrer Arbeit für die Stadt Köln widmen. „Ich wünsche dem Attentäter, dass er zu der Einsicht kommt, dass Hass und Gewalt keine Lösung sind“, erklärte die Oberbürgermeisterin. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Volker K. sagt:

    Ein extreme brutaler Mordversuch und eine diagnostizierte Persönichkeitsstörung führen also zu 14 Jahren Haft. Danach läuft der Mann mit seiner Perönlichkeitsstörung wieder in Deutschland herum und man kann nur hoffen, daß er dann zu alt ist um weitere Taten zu begehen. Ich bin kein Experte, frage mich aber warum eine anschließende Sicherheitsverwahrung nicht auch an das Urteil geknüpft wurde, wo es doch solch eine Möglichkeit gibt. Seine Einstellung wird der Attentäter wohl kaum in dieser Zeit ablegen und weiter voller Haß die JVA verlassen.