Justiz, Urteil, Entscheidung, Richterhammer, Hammer, Beschluss
Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Fremdenfeindliche Motive

Staatsanwältin fordert acht Jahre Haft für Brandstifter von Salzhemmendorf

Zwei Männer und eine Frau attackierten im August mit einem Brandsatz ein Flüchtlingsheim bei Hameln. Zuvor hatten sie Rechtsrock gehört, und es floss reichlich Alkohol. Die Opfer leiden seither unter Angst. Den Tätern drohen viele Jahre Haft.

Montag, 07.03.2016, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.03.2016, 16:24 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im Prozess wegen des Brandanschlags auf ein bewohntes Flüchtlingsheim im niedersächsischen Salzhemmendorf hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Jahren für den Angeklagten Dennis L. (31) gefordert. Es habe sich um versuchten Mord und Brandstiftung gehandelt, sagte Staatsanwältin Katharina Sprave in ihrem Plädoyer am Freitag vor dem Landgericht Hannover. Dennis L. hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, in dem Ort bei Hameln in der Nacht zum 28. August einen Molotow-Cocktail in das überwiegend von Asylbewerbern bewohnte Mehrfamilienhaus geschleudert zu haben. Gemeinsam mit ihm müssen sich zwei Mittäter verantworten. (Az: 39 Ks 20/15)

Bei dem Anschlag waren eine damals 34-jährige Frau aus Simbabwe und ihre drei Kinder nur knapp dem Feuer entkommen. Verletzt wurde niemand. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Für den Mitangeklagten Sascha D. (25) verlangte die Staatsanwältin sieben Jahre Haft. Er hatte zuzugeben, gemeinsam mit Dennis L. aus einer leeren Weinbrandflasche und in Heizöl getränkten Holzspänen den Brandsatz gebastelt zu haben. Für die dritte Angeklagte Saskia B. (24) forderte die Staatsanwältin vier Jahre und zwei Monate Haft. Sie hatte eingeräumt, die beiden Männer zum Tatort gefahren zu haben.

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Die Tat sei mit einer Tötungsabsicht ausgeführt worden, betonte Sprave. „Es ist eine glückliche Fügung, dass es nicht zur Tatvollendung gekommen ist.“ Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass Fremdenfeindlichkeit das ausschlaggebende Motiv war. „Sie wussten, wer da wohnt, und sie wollten auch genau diese Menschen treffen.“ Tätige Reue sei nicht erkennbar. Dass der Anschlag nachts geschah, deute auf das Mordmerkmal der Heimtücke hin.

Brandsatz gezielt in das Kinderzimmer

Nebenklage-Anwalt Lukas Theune sah in seinem Plädoyer strafmildernde Umstände als nicht gegeben an. Das von ihm geforderte Strafmaß soll am nächsten Verhandlungstag verlesen werden. Theune betonte, dass der Brandsatz gezielt in ein Kinderzimmer geflogen sei. „Die Tat wurde nur deswegen nicht vollendet, weil der elfjährige Sohn wie durch ein Wunder bei der Mutter im Nebenzimmer schlief.“ Das Trio habe „aus einer pauschalen Ablehnung Nichtdeutscher und Nichtweißer“ heraus gehandelt.

In dem Haus hielten sich zur Tatzeit rund 40 Personen auf – neben deutschen Bewohnern waren dies Asylsuchende aus dem Irak, Pakistan, Syrien, der Elfenbeinküste und Simbabwe. Die betroffene afrikanische Mutter aus Simbabwe wurde durch die Tat stark traumatisiert. Ihr Sohn kann nach Angaben eines Therapeuten seither nicht mehr allein einschlafen.

Die Angeklagten führten den Anschlag vor allem auf ihren hohen Alkoholkonsum zurück. Sie hätten dadurch die Kontrolle über ihre Handlungen verloren. Die Verteidigung hatte eine Tötungsabsicht zurückgewiesen. Das Urteil wird für Mitte März erwartet. (epd/mig) Aktuell Recht

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