Koalitionsstreit beigelegt

Minderjährige sollen nur in Härtefällen Eltern nachholen dürfen

Nun scheint der Weg für das Asylpaket II endgültig frei: Nachdem der Kabinettsbeschluss von der SPD noch einmal infrage gestellt worden war, fanden die Minister de Maizière und Maas eine Kompromissformel im Konflikt um den Familiennachzug.

Freitag, 12.02.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.02.2016, 12:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Koalition hat sich im Streit um die Aussetzung des Familiennachzugs bei minderjährigen Flüchtlingen geeinigt. Wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin mitteilten, soll es bei der bereits vom Kabinett verabschiedeten Regelung bleiben, wonach auch Kinder und Jugendliche mit subsidiärem Schutz grundsätzlich für zwei Jahre ihre Eltern nicht nachholen dürfen. In Härtefällen soll es aber Ausnahmen geben. „Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden – ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern“, sagte Maas.

Die SPD wollte zunächst eine komplette Ausnahme für Minderjährige bei der Beschränkung des Nachzugs erreichen. Der Kompromiss sieht humanitäre Entscheidungen durch die Prüfung von Einzelfällen vor. Entscheiden soll darüber das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium.

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Asylpaket im Schnellverfahren

De Maizière erklärte: „Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege.“ Dem Zeitplan der Koalition zufolge soll das Asylpaket, das auch besondere Aufnahmeeinrichtungen und Schnellverfahren für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive und niedrigere Hürden bei der Abschiebung Kranker vorsieht, noch bis Ende Februar vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

Auch das Familienministerium äußerte sich mit der Einigung zufrieden. Damit könne in jedem Einzelfall eine gute Lösung gefunden werden, sagte Staatsekretär Ralf Kleindiek. Das Ministerium hatte zuvor eingeräumt, bei der Befassung mit dem Gesetz die Auswirkungen falsch eingeschätzt zu haben. Das Bundeskabinett hatte das Asylpaket bereits am 3. Februar beschlossen.

Wohlfahrtsverband: brutales und inhumanes Mittel der Abschreckung

Opposition, Verbände und Kirchen sehen die neuerliche Einigung kritisch. „Die Bundesregierung hat damit ein denkbar brutales und inhumanes Mittel der Abschreckung gewählt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, Ulrich Schneider. Die Koalition betreibe „Raubbau am Grundrecht auf Asyl“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Der Linken-Abgeordnete Jan Korte erklärte, die Bundesregierung sei „menschlich und politisch am Ende“.

Wie viele Minderjährige von der Regelung betroffen sein werden, kann die Bundesregierung nicht prognostizieren. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit wird von einigen hundert Fällen ausgegangen, weil die Aussetzung nur Asylsuchende mit dem untergeordneten subsidiären Schutz und nicht anerkannte Flüchtlinge betrifft. Für die subsidiär Geschützten wurde das Recht auf Familiennachzug erst im vergangenen Jahr eingerichtet. Mit Inkrafttreten des Asylpaktes soll dieses Recht nun für zwei Jahre ausgesetzt werden und danach automatisch wieder inkraft treten. (epd/mig) Leitartikel Politik

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