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Motiv: Ausländerfeindlichkeit

Anklage nach Brandstiftung in Meißner Flüchtlingsunterkunft

Bis zu zehn Jahre Haft droht den beiden Männern im Fall eines Schuldspruchs. Ihnen wird schwere Brandstiftung in einer geplanten Flüchtlingsunterkunft vorgeworfen. Motiv: Ausländerfeindlichkeit.

Montag, 08.02.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.02.2016, 16:42 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Mehr als sieben Monate nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im sächsischen Meißen hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Den beiden Beschuldigten im Alter von 38 und 41 Jahren werde schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie hätten aus ausländerfeindlichen Motiven gehandelt und in ihren Vernehmungen die Vorwürfe eingeräumt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Dresden mit. Die Tatverdächtigen befinden sich seit Dezember in Untersuchungshaft.

Den beiden Meißner sollen in der Nacht zum 28. Juni 2015 gewaltsam in das Gebäude eingedrungen sein und eine Wohnung im ersten Stock angezündet haben. Laut Staatsanwaltschaft benutzten sie Brandbeschleuniger. Ein Raum brannte komplett aus. An der geplanten Flüchtlingsunterkunft sei ein Schaden von mehr als 200.000 Euro entstanden, hieß es. Es war zeitweise unbewohnbar. Inzwischen leben dort zwei Flüchtlingsfamilien.

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Die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Den beiden Männer droht im Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

„Die Täter nahmen in Kauf, dass das Feuer auf die angrenzenden Wohngebäude übergreifen konnte“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Sie hätten gewusst, dass sich zu dieser Uhrzeit Menschen in den angrenzenden Wohnungen aufhielten und durch das Feuer die Gefahr einer Rauchvergiftung bestand. Die Feuerwehr hatte ein Übergreifen des Brandes auf andere Gebäude verhindern können.

Zudem wird den beiden Männern vorgeworfen, am späten Abend des 14. August noch einmal in das Gebäude eingedrungen zu sein, um es für einen Einzug von Flüchtlingen endgültig unbrauchbar zu machen. Laut Anklage öffneten sie in zwei Bädern die Wasserhähne, um die Räume zu überschwemmen. Die Hähne der Etagenwasserleitung waren allerdings zusätzlich verriegelt, so dass kein Wasser floss. Auch im Keller mit dem Hauptsperrhahn hatten die beiden Männer den Angaben zufolge keinen Erfolg. Der entstandene Sachschaden beim Einbruch betrage 10.000 Euro. (epd/mig) Aktuell Recht

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