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Symbolfoto © Ian Sane @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Unmenschlichkeit deutscher Asylpolitik"

Der Folter entkommen, von Abschiebung bedroht, Selbstmord

Cliff Oase aus Uganda nahm sich 2013 das Leben. Das Landratsamt hatte eine Therapie für das Folteropfer abgelehnt, die Abschiebung drohte. Ein tragisches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Traumatisierte nicht medizinisch behandelt werden. Von Jutta Geray

Von Dienstag, 02.02.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 11.07.2017, 15:07 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Cliff Oase stammte aus Uganda und war als Kindersoldat schwer misshandelt worden. Er lebte mit einer Duldung seit 2003 in Deutschland. Oase hatte bereits ein Therapieangebot, doch verweigerte das zuständige Landratsamt die Kostenübernahme – obwohl zuvor eine Fachklinik eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung samt depressiver Symptomatik bescheinigt hatte. 2013 nahm sich der Ugander das Leben: Seine Leiche wurde in der Donau gefunden, vollgepumpt mit Psychopharmaka. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer bezeichnete Oases Suizid als „besonders bitteres Beispiel für die Unmenschlichkeit deutscher Asylpolitik“.

Anfang der 80er Jahre gab es noch kaum Therapieangebote für schwer traumatisierte Flüchtlinge in Deutschland. Heute sind zwar bessere Hilfsstrukturen erkennbar, doch noch längst reichen die Plätze nicht für alle behandlungsbedürftigen Flüchtlinge. Laut der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft versorgten die psychosozialen Zentren 2013 über 10.000 traumatisierte Patienten, mussten mangels Kapazitäten aber doppelt so viele ablehnen. Noch immer scheiterten dringend erforderliche Therapien schlicht an den Kosten.

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Katrin Schock weiß um all diese Probleme. Sie arbeitet als Therapeutin bei Refugio Bremen, einem von 28 psychosozialen Zentren in Deutschland. Es entstand aus privatem Engagement und hilft Traumatisierten mit Therapien, aber auch mit psychosozialer und rechtlicher Beratung. Schock kennt tiefe Schuldgefühle als häufige Folge von erlittener Folter. Die Therapie sieht sie als große Herausforderung, denn Folter sei die „schwerste geplante Grenzverletzung von Menschen“.

Schock erlebt immer wieder, wie Opfer ins Leben zurückfinden, wenn sie die benötigte Hilfe bekommen. „Menschen, die gefoltert werden, erleben eine Situation totalen Ausgeliefertseins und extremer Hilflosigkeit. Sie verlieren das Vertrauen in die Welt, in andere und sogar in sich selbst“, erzählt die Expertin. In der ersten Phase der Therapie gehe es daher immer um den Aufbau von Vertrauen.

Die Zeit unmittelbar nach dem Trauma ist laut Studien für einen möglichen Therapieerfolg entscheidend. Doch genau in dieser relevanten Phase leben Folteropfer hier zunächst in Unsicherheit und meist unter restriktiven Bedingungen: Residenzpflicht, Arbeitsverbot und Wohnverpflichtung in Sammelunterkünften. Selbst Patienten der psychosozialen Zentren sind immer wieder von Abschiebungen bedroht, die Gefahr für Suizide wächst.

Nach EU-Recht haben „Schutzbedürftige“, zu denen explizit auch Opfer von Folter gehören, Anspruch auf Unterstützung im Asylverfahren, bedarfsdeckende Gesundheitsversorgung und angemessene Unterkunft. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 1. Oktober 2015 berücksichtigt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2013/32 im Asylgesetz.

Doch Amnesty International hält das nur für den ersten Schritt. Die Organisation fordert von der Bundesregierung weitere therapeutische Angebote für schwer Traumatisierte. Diese Aufgabe übernehmen bisher fast ausschließlich die Behandlungszentren für Folteropfer. Vor allem wegen der bisherigen Ablehnungspraxis von Therapien im Asylbewerberleistungsgesetz gibt es fast keine Therapieangebote in der Regelversorgung.

Die Verbesserungen für „Schutzbedürftige“ sind noch nicht umgesetzt, da droht im Asylpaket II laut Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums nun die schnelle Abschiebung von Folterüberlebenden und anderen Traumatisierten. Die Psychotraumatische Belastungsstörung, aber auch lebensbedrohliche Erkrankungen allgemein, werden nicht mehr als Abschiebehindernis anerkannt. Gutachten psychologischer Psychotherapeuten, also der Hauptberufsgruppe, die schwer Traumatisierte behandelt, finden keine Berücksichtigung mehr.

In zusätzlich geplanten Schnellverfahren für alle Folgeanträge hätten schon Gesunde kaum Chancen auf ein faires Verfahren, Traumatisierte seien jedoch chancenlos, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren in einer Stellungnahme. Sie sieht darin eine systematische Benachteiligung. Leitartikel Politik

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