Asylkosten wieder reinholen
Schweiz zieht Flüchtlingen ihr Geld ab
Die Schweiz gehört mit zu den reichsten Ländern der Welt. Das hält das Land aber nicht davon ab, das Geld von ankommenden Flüchtlingen abzuziehen. Damit würden die Asyl-Ausgaben finanziert.
Montag, 18.01.2016, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.01.2016, 8:48 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In der Schweiz müssen Flüchtlinge nach ihrer Einreise alle Vermögenswerte über 1.000 Franken (etwa 914 Euro) an die Behörden abgeben. Die Eidgenossen wenden die Regelung lückenlos an, wie das öffentlich-rechtliche Schweizer Fernsehmagazin 10vor10 berichtete. In der Schweiz erlaube das Asylgesetz den Vermögenseinzug ebenso wie in Dänemark. Die Praxis des skandinavischen Landes hatte internationale Proteste ausgelöst.
Das Magazin berichtet von einem syrischen Flüchtling, der bei seiner Einreise knapp 2.387,55 Franken besaß. Der Familienvater kam nach eigenen Angaben in Zürich in eine Polizeikontrolle. Die Beamten hätten ihn festgenommen und 1.380 Franken konfisziert. Einen Restbetrag von 1.007,55 Franken habe er behalten dürfen. Die Beamten hätten ihm eine Quittung ausgestellt, die in dem Beitrag von 10vor10 zu sehen ist.
Zudem hätten die Polizisten zugesagt, dass er das Geld zurückerhalte. Das sei jedoch bis jetzt nicht geschehen. Der Mann wollte anonym bleiben, weil sein Asylverfahren noch laufe. Bei einer Umfrage des Magazins in einem Durchgangsheim erklärten andere Asylbewerber, die Behörden hätten auch ihre Vermögenswerte kontrolliert.
Eine Sprecherin des eidgenössischen Staatssekretariats für Migration bestätigte das Vorgehen. Die Begründung: Die Asylbewerber verursachten Kosten, für die sie aufkommen sollten. Wer innerhalb von sieben Monaten die Schweiz wieder verlasse, bekomme seine Vermögenswerte jedoch zurück. (epd/mig) Aktuell Ausland
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