NPD-Verbotsverfahren
Bundesländer begrüßen Ankündigung des Bundesverfassungsgerichts
Die Länder haben mit ihrem Antrag auf ein NPD-Verbot eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren eröffnet. Ländervertreter sind erleichtert: Damit sei man bereits jetzt weiter als beim ersten Versuch 2003.
Dienstag, 08.12.2015, 9:53 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 09.12.2015, 16:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Das Bundesverfassungsgericht eröffnet das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD. Das höchste deutsche Gericht wird Anfang März 2016 an drei Tagen über das vom Bundesrat beantragte NPD-Verbot verhandeln, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Nach einer ersten Vorprüfung hat der Antrag alle für das Hauptverfahren erforderlichen Formalien erfüllt (AZ: 2 BvB 1/13). Vertreter der Länder, die das erneute Verbotsverfahren angestoßen haben, zeigten sich erleichtert.
Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei gescheitert.
Konkret will der Bundesrat die Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen „Junge Nationaldemokraten“, „Ring Nationaler Frauen“ und der „Kommunalpolitischen Vereinigung“ feststellen lassen. Die Organisationen sollen aufgelöst und deren Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden. Das Verbot soll auch die Gründung von Ersatzorganisationen umfassen.
Ländervertreter begrüßten die Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens. „Mit der Festsetzung der Verhandlung durch das Bundesverfassungsgericht haben die Bundesländer eine wichtige Hürde in Richtung NPD-Verbot genommen“, erklärten die rheinland-pälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD). Damit sei man heute „schon weiter als noch vor zehn Jahren“, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zeigte sich erleichtert, „dass das Verfahren nicht schon vor dem ersten Verhandlungstag an Formalien gescheitert ist“. „Der Wolf im Schafspelz steht kurz vor seiner Enttarnung“, sagte er in Schwerin.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht gute Chancen für ein NPD-Verbot. Bund und Länder hätten sehr sorgfältig Belege zusammengetragen, um zu beweisen, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei sei, sagte Jäger in Düsseldorf. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Kölner Stadt-Anzeiger, offensichtlich hätten die Argumente der Länder Gewicht, sonst hätte das Bundesverfassungsgericht keine mündliche Verhandlung anberaumt.
2003 hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag inhaltlich nicht geprüft, sondern das Verfahren schon zuvor wegen eines „nicht behebbaren Verfahrenshindernisses“ eingestellt (AZ: 2 BvB 1/01). Grund waren V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die Führungsebene der rechtsextremen Partei. Für das neuerliche Verfahren waren die Länder aufgefordert, Beweise für den Abzug der V-Leute vorzulegen. Da das Bundesverfassungsgericht nun ein Hauptverfahren eröffnet hat, gehen die Karlsruher Richter offenbar davon aus, dass die nötige Staatsferne zur NPD vorliegt.
Auch Vertreter der SPD im Bundestag begrüßten die Verfahrenseröffnung. „Gerade in Zeiten wachsender Übergriffe auf Ausländer und Flüchtlinge ist es zwingend notwendig, sich dieser gewalttätigen und menschenverachtenden Ideologie entgegenzustellen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann forderte, der Bund solle das Verfahren mit voller Kraft unterstützen. Die Länder sind anders als 2003 alleiniger Antragsteller vor dem Gericht in Karlsruhe. Bundestag und Bundesregierung hatten sich diesmal dem Verbotsantrag nicht angeschlossen.
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Matthias Höhn, bezeichnete das Verbotsverfahren als „deutliches Stopp-Zeichen für die Feinde der Demokratie, warnte aber zugleich, mit dem Verbot wäre der „braune Dreck in den Köpfen nicht automatisch mit verboten“. Der Zentralrat der Juden erklärte, ein Verbot wäre ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Rechtsextremismus. Präsident Josef Schuster verwies ebenfalls auf die Flüchtlingsdebatte: In den vergangenen Monaten habe man beobachten können, „wie die NPD die Stimmung gegen Asylbewerber aufheizt“, sagte er. (epd/mig) Aktuell Politik
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