Anwaltsverein

Fachanwaltschaft für Migrationsrecht schaffen

Der Deutsche Anwaltsverein fordert die Schaffung einer Fachanwaltschaft für Migrationsrecht. Das Theme betreffe immer mehr Menschen, werde in der juristischen Ausbildung aber kaum gelehrt. Dabei gehe es bei Entscheidungen in diesem Bereich oft um die Existenz von Menschen.

Von Christiane Meister Freitag, 20.11.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.11.2015, 16:07 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat sich dafür ausgesprochen, eine Fachanwaltschaft für Migrationsrecht zu schaffen. „Das Thema betrifft viele Menschen. Das erleben wir gerade mit dem Flüchtlingsstrom. Aber es geht auch um europäische Bestimmungen, die selbst für einen Spezialisten schwer zu überblicken sind“, sagte Thomas Oberhäuser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des DAV dem Evangelischen Pressedienst.

Doch obwohl das Thema akut sei, drohe das Fachgebiet Migrationsrecht auszusterben, fürchtet Oberhäuser: „Es gibt zu wenig Nachwuchs. An der Uni wird Migrationsrecht kaum gelehrt und auch im Referendariat hat es selten einen Platz. Seit 1996 gibt es außerdem die Vorgabe der Anwaltschaft, dass man einen Fachanwalt machen soll, wenn man sich spezialisieren möchte.“ Gerade für die junge Juristengeneration sei es deshalb wichtig, für Migrationsrecht eine Fachanwaltschaft zu etablieren.

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„Bei vielen Entscheidungen in diesem Bereich geht es um die Existenz von Menschen. Da sind fundierte Kenntnisse elementar“, betonte der Rechtsanwalt und verwies auf das Alimanovic-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter hatten im September dieses Jahres beschlossen, dass die Bundesrepublik Arbeit suchenden EU-Bürgern Hartz-IV-Leistungen verweigern darf: „Daran hängt ein Rattenschwanz von Folgeentscheidungen, der für Betroffene massive Auswirkungen hat. Wenn ein Anwalt in solchen Fällen nicht weiß, worauf es ankommt, hat er kaum eine Chance.“

Auch bei Flüchtlingen gehe es um alles entscheidende Aspekte: „Zunächst ist die Frage, in welchem Mitgliedstaat der EU ein Asylantrag geprüft wird. Es gilt schließlich Dublin III. Sollte ein Dublin-Bescheid kommen, müssen Asylbewerber schnell reagieren. Sie haben lediglich eine Woche Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen“, erläuterte Oberhäuser. Auch um die Familie nach einem erfolgreichen Antrag nachholen zu können, müsse innerhalb von drei Monaten gehandelt werden: „Es ist wichtig, dass die Menschen dann den richtigen Rat bekommen.“ (epd/mig) Aktuell Recht

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