Klar verfassungswidrig
Menschenrechtler fordern Beschwerdestelle gegen „Racial Profiling“
Amnesty International fordert Änderungen im Bundespolizeigesetz, das anlasslose Personenkontrollen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe legitimiert. Die Menschenrechtler verweisen beim sogenannten "Racial Profiling" auf das Grundgesetz. Diese Praxis sei unstreitig verfassungswidrig.
Mittwoch, 30.09.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.10.2015, 0:04 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert gesetzliche Änderungen und eine unabhängige Beschwerdestelle, um das sogenannte Racial Profiling in Deutschland zu stoppen. Darunter seien Personenkontrollen der Polizei zu verstehen, die nur aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale wie etwa der Hautfarbe ausgelöst würden, erläuterte am Dienstag bei einem Fachtag in Bremen der Kriminologe und Amnesty-Experte Martin Herrnkind. „Racial Profiling“ gebe es nicht nur bei Kontrollen auf Bahnhöfen, in Flughäfen oder Bussen, sondern auch bei Rasterfahndungen und in der Datenverarbeitung.
Unstrittig sei, dass „Racial Profiling“ diskriminierend sei und gegen das Grundgesetz verstoße, betonte Herrnkind. Er verwies unter anderem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, das 2012 Kontrollen aufgrund der Hautfarbe als grundgesetzwidrig eingestuft hatte. Geklagt hatte damals ein Student, der sich gegen eine Kontrolle gewehrt hatte.
Um ethnischem Profiling besser einen Riegel vorschieben zu können, müssen Amnesty zufolge Teile des Paragrafen 22 im Bundespolizeigesetz und gegebenenfalls vergleichbare Ländergesetze abgeschafft werden. Sie erlauben Personenkontrollen ohne einen konkreten Verdacht, um beispielsweise Verstöße gegen das Einreise- und das Aufenthaltsrecht aufzudecken.
Es sei nicht einfach, das Thema in der Polizei zu diskutieren, sagte Bremens Polizeipräsident Lutz Müller zu Beginn der Tagung, zu der etwa 100 Experten aus Deutschland und dem europäischen Ausland gekommen waren. Es sei aber notwendig: „Wir müssen die Dinge reflektieren, um daraus zu lernen.“ Die Polizei brauche Vertrauen und multikulturelle Kompetenz, um erfolgreich in der Gesellschaft tätig sein zu können.
Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um das Thema „Racial Profiling“ habe sich in den zurückliegenden Jahren „erheblich zugespitzt“, sagte Olaf Bernau von der gewerkschaftlichen Arbeitsstelle „Antidiskriminierung in der Arbeitswelt“ in Bremen. So seien in Deutschland allein im Mai zehn Verfahren von Betroffenen vor Verwaltungsgerichten noch nicht entschieden gewesen. (epd/mig) Aktuell Politik
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