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Auf der Flucht © Aleksandar Lazovski @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Samariter, Schlepper, Straftäter

Fluchthilfe und Migrantenschmuggel im 21. Jahrhundert

Nach dem Flüchtlingsdrama in Österreich mit 71 Toten ist die Debatte über die Bekämpfung von skrupellosen Schleppern erneut entfacht. Strafrechtsprofessor Andreas Schloenhardt erklärt, warum deren Kriminalisierung nicht weiterhilft. Er fordert alternative Lösungsansätze.

Von Andreas Schloenhardt Montag, 31.08.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 03.09.2015, 17:51 Uhr Lesedauer: 15 Minuten  |  

Das Bild skrupelloser Schlepper, die Profit aus der Verzweiflung von Flüchtlingen schlagen und Migranten unbeschreiblichen Gefahren aussetzen, prägt für viele das heutige Verständnis von Flucht- und Migrationsbewegungen. Flüchtlinge in Seenot im Mittelmeer, zusammengepferchte Menschen in Frachtcontainern, überfüllte Flüchtlingsboote auf dem Weg nach Australien und hilflose Kinder, die massenweise von Lateinamerika in die USA geschleust werden, dominieren seit Langem die Berichterstattung zu diesen Themen. Die Schlepper, die für viele dieser Situationen verantwortlich sind, werden in der Regel als kriminelle Straftäter behandelt und von einzelnen Politikern als „Abschaum der Welt“ bezeichnet, der „in Gefängnissen verrotten soll“. 1 In der wissenschaftlichen Literatur wird der Migrantenschmuggel meist als lukrative kriminelle Industrie beschrieben, ähnlich dem weltweiten Drogenhandel, Waffenschmuggel und Menschenhandel.

Trotz dieser Bilder und Beschreibungen sowie der Gefahren und Kosten, die mit illegaler – oder besser: irregulärer – Migration verbunden sind, suchen viele Menschen willentlich die Dienste und Unterstützung von Schleppern, in der Hoffnung, Sicherheit, Wohlstand und ein besseres Leben für sich und ihre Familien zu finden. Für viele bieten Schlepper die einzige Möglichkeit, Armut, Verfolgung und Hoffnungslosigkeit zu entkommen. Durch die zunehmende Abriegelung vieler Grenzen ist es in der heutigen Zeit für die meisten Flüchtlinge fast unmöglich geworden, ohne die Hilfe von Schleppern in sichere Zielländer zu gelangen. Für viele Migranten sind die Schlepper wahre Samariter, die dabei helfen, den Wunsch auf ein besseres Leben zu verwirklichen.

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Die zweischneidige Natur des Migrantenschmuggels, der wahlweise als „Schlepperkriminalität“ oder „Fluchthilfe“ bezeichnet wird, macht es schwierig, in der Politik und der öffentlichen Debatte gemeinsame Positionen zu finden und konstruktive Lösungen zu entwickeln. Der gegenwärtige Diskurs wird darüber hinaus oft von Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie, Angst vor Übervölkerung und Destabilisierung des Sozialsystems überschattet, was zur weiteren Polarisierung von Meinungen beiträgt. Zeichen der Vernunft und Zuversicht sind derzeit kaum zu erkennen. Dieser Beitrag soll – durch eine differenzierte Darstellung der Schlepperproblematik und Vorstellung verschiedener Lösungsansätze – Mut zum Umdenken machen.

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Schlepperei als Straftat

Heutzutage ist die Schlepperkriminalität weltweit als Verbrechen in Strafgesetzbüchern anerkannt. Dies ist vor allem ein Resultat der 1990er Jahre, als das Ende des Kalten Krieges und die Öffnung der Ostgrenzen zur Europäischen Union dazu beitrugen, dass sich zahlreiche Menschen auf den Weg machten, um nach Westeuropa zu gelangen – nicht nur aus Ländern des ehemaligen „Ostblocks“, sondern auch aus weiter entfernten Staaten im Nahen Osten, Asien und Afrika. Gleichzeitig setzten sich die Migrationsbewegungen von Lateinamerika in die USA fort, und nach den Ereignissen im Juni 1989 (der blutigen Niederschlagung der chinesischen Protestbewegung in Beijing), sowie erneut Ende der 1990er Jahre, kam es zu umfangreichen Migrationsbewegungen von China in die USA, nach Kanada, Europa und Australien. Viele dieser Migranten wurden durch Schlepper (auch Schleuser genannt) unterstützt, die es ermöglichten, auf dem Land- See- oder Luftweg Staatsgrenzen zu überschreiten, die andernfalls unüberwindbar gewesen wären.

Der Begriff „Schlepperei“ ist somit als Dienstleistung konzipiert, die dazu dient, Menschen – ähnlich wie Drogen, Waffen oder andere Schmuggelware – illegal über Grenzen zu schaffen, um dadurch die Schlepper zu bereichern. Schlepperei wird zumeist als eine Art der organisierten Kriminalität dargestellt und im internationalen Recht entsprechend definiert: Die „Schlepperei von Migranten“ bezeichnet die Herbeiführung der illegalen Einreise einer Person in einen Staat, dessen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen. 2

Bis in die 1990er Jahre war die Schlepperei in den meisten Staaten nicht oder nur unzureichend unter Strafe gestellt. Um grenzüberschreitend gegen Schlepper vorzugehen, kam es Anfang der 1990er Jahre zu ersten Initiativen, um die Schlepperei durch völkerrechtliche Verträge umfassend und einheitlich zu kriminalisieren. 3 Angeführt von Italien und Österreich wurden 1997 zwei Entwürfe für neue Übereinkommen gegen die Schlepperkriminalität vorgestellt. Der italienische Vorschlag, der der International Maritime Organisation (IMO) in London vorgelegt wurde, richtete sich vor allem gegen die oftmals gefährlichen und menschenunwürdigen Methoden, mit denen Migranten auf dem Seeweg geschleust werden. 4 Der österreichische Entwurf, der im September 1997 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt wurde, beschäftigt sich umfassend mit der Bekämpfung und Bestrafung der Schlepperei, insbesondere mit der Schaffung einer international anerkannten Straftat. 5 Beide Vorschläge wurden später miteinander verbunden und als Zusatzprotokoll in die Entwicklung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aufgenommen. 6 Am 15. Dezember 2000 wurden das Übereinkommen und dessen drei Zusatzprotokolle in Palermo zur Unterschrift eröffnet. 7 Nachdem die notwendige Anzahl von Vertragsstaaten unterschrieben hatte, trat das „Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg“ am 28. Januar 2004 in Kraft. Bis heute haben 141 Länder das Protokoll unterschrieben.

  1. So der australische Premierminister Kevin Rudd, zit. nach: Emma Rodgers, Rudd Wants People Smugglers to „Rot in Hell“, 17.4.2009
  2. Vgl. Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Artikel 3a.
  3. Vgl. UN General Assembly, Prevention of the Smuggling of Aliens, UN Doc. A/RES/48/102, 20.12.1993.
  4. Vgl. IMO Legal Committee, Proposed Multilateral Convention to Combat Illegal Migration by Sea, IMO Doc. LEG 76/11/1, 1.8.1997.
  5. Vgl. Letter Dated 16 September, 1997 From the Permanent Representative of Austria to the United Nations Addressed to the Secretary-General, UN Doc. A/52/357, 17.9.1997.
  6. Vgl. UN Economic and Social Council, Action Against Illegal Trafficking in Migrants, Including by Sea, UN Doc. E/1998/19, 28.7.1998.
  7. Vgl. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, United Nations Treaty Series (UNTS) Vol. 2225, S. 209; Zusatzprotokoll (Anm. 2), UNTS Vol. 2241, S. 507.
Leitartikel Meinung Politik

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